Antrag - 2021/AN/2303
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.05.2021
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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Aug 10, 2021
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Aug 17, 2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 16, 2021
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Aug 18, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Jun 3, 2021
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung) wie folgt zu ändern und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 18.08.2021 vorzulegen:
a) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2022:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,18 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,708 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,472 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten:
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort:
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
b) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2023:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,27 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,762 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,508 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten:
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
c) § 6 (2) wird geändert ab 01.07.2023:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,36 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,816 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,544 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
d) Das Wort Betreuungsschlüssel wird durch Personalschlüssel ersetzt.
Sachverhalt:
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern weisen unterschiedliche Personalschlüssel für einen Platz in der Kinderkrippe aus.
In der KiföG Satzung der Stadt Rostock werden für die Kinderkrippe aktuell folgende Personalschlüssel geregelt:
- Ganztagsplatz (50 Std./Wo.): 1,1 VK,
- Teilzeitplatz (30 Std./Wo.): 0,66 VK (60% des Ganztagsplatzes),
- Halbtagsplatz (20 Std./Wo.): 0,44 VK (40% des Ganztagsplatzes).
Die ursprünglich aus dem Jahr 2004 stammende Kalkulation der Personalschlüssel bedarf der Fortentwicklung, um zum einen die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte und zum anderen die Umsetzung des Rechtsanspruchs eines Kindes auf Förderung zu verbessern.
Die überarbeitete Nettojahresarbeitszeit berücksichtigt:
- 30 Urlaubstage, orientiert am TVöD SuE und
- 18 Krankheitstage, orientiert an der Praxis und am TK sowie BKK Gesundheitsreport 2020 (19 Tage).
Die überarbeitete Nettojahresbetreuungszeit berücksichtigt:
- 5 Schließtage und
- 0 Urlaubs- und Krankheitstage eines Kita-Kindes, da die pädagogische Fachkraft weiterhin die anderen Kinder fördern muss.
Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Entwicklungsförderung sollen pädagogische Fachkräfte grundsätzlich nicht unter fünf Stunden täglich in der Gruppe beschäftigt werden, § 14 Abs. 5 KiföG M-V. Eine Zusammenlegung der Gruppen zur Personaleinsparung ist zu vermeiden.
Der Personalschlüssel für den Teilzeitplatz erhöht sich unter Berücksichtigung von 60,34% von 1,36 VZÄ des Ganztagsplatzes auf 0,82 VZÄ.
Der Personalschlüssel für den Halbtagsplatz erhöht sich unter Berücksichtigung von 39,66% von 1,36 VZÄ des Ganztagsplatzes auf 0,54 VZÄ.
Die Änderungen sollen in einem Stufenplan in drei Schritten bis zum 1.7.2023 umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:
Produkt: Bezeichnung:
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Voraussichtliche Mehrausgaben unter der Annahme von ca. 2% Tarifsteigung pro Jahr:
2022: 0,83 Mio. €
2023: 2,27 Mio. €
2024: 2,75 Mio. €
Angesichts der konjunkturellen Lage ist es vertretbar, in den ersten Jahren (also für den Doppelhaushalt 2022/2023) die Mehrausgaben über eine Erhöhung der Kreditaufnahme zu finanzieren. Für die dann folgenden Haushalte soll die Verwaltung eine andere Deckungsquelle vorlegen.
gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell gez. Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI
gez. Daniel Peters gez. Uwe Flachsmeyer
Fraktionsvorsitzender CDU/UFR Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN