Änderungsantrag - 2021/BV/1885-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 4 wie folgt geändert/ ergänzt:

unter Punkt „Warnemünde/Diedrichshagen (2 a) wird folgender Passus ergänzt:
von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

in Punkt „Hohe Düne/Markgrafenheide (2a) wird der „Strandaufgang 18“ gestrichen und durch „Strandaufgang 23“ ersetzt

in Punkt 3 wird der „Strandaufgang 38“ gestrichen und durch „Strandaufgang 25“ ersetzt

Somit lautet der geänderte Beschlussvorschlag:
 

§ 4 Bekleidung am Badestrand
 

(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.
 

(2) Im Strandbereich Teil A gemäß § 1 Abs. 2 gehören nachfolgend besonders dafür gekennzeichnete Strandabschnitte zu den FKK-Stränden:
 

Warnemünde/Diedrichshagen
a) von Strandzugang 18 westlich bis Strandzugang 22 b FKK-Strand

- von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

Hohe Düne/Markgrafenheide

a) von Strandzugang 4 östlich bis Strandzugang 23 FKK-Strand

b) von Strandzugang 32 östlich bis Strandzugang 34 FKK-Strand.
 

(3) In Warnemünde von Strandzugang 23 westlich bis Strandzugang 25 und im Strandbereich Teil B handelt es sich um einen Textil- und FKK-Strand. In diesem Bereich ist das bekleidete sowie das unbekleidete Sonnenbaden gestattet.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:
Die Änderung des neuen § 4 entspricht § 5 der bisherigen Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Eine Einschränkung der bisherigen FKK-Bereiche widerspricht der Wahrung der Freikörperkultur als ostdeutsches Kulturgut. Die FKK-Bereiche genießen eine hohe Frequentierung und auch Bekanntheit über das Bundesland MV hinaus. Eine Reglementierung auf wenige Strandbereiche kann als Ausgrenzung und Beschränkung eines Jeden betrachtet werden.

Das Baden und sich Bewegen in der freien Natur mit textilfreiem Körper sollte weiterhin an separaten Strandabschnitten gestattet sein, ohne dass die Anhänger der Freikörperkultur dabei Einschränkungen durch textilbekleidete Strandbesucher erleben müssen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Trennung der Strandabschnitte praktikabel umsetzbar war.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:
keine

 

 

 

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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27.05.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.06.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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09.06.2021 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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16.06.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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22.06.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 4 wie folgt geändert/ ergänzt:

unter Punkt „Warnemünde/Diedrichshagen (2 a) wird folgender Passus ergänzt:
von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

in Punkt „Hohe Düne/Markgrafenheide (2a) wird der „Strandaufgang 18“ gestrichen und durch „Strandaufgang 23“ ersetzt

in Punkt 3 wird der „Strandaufgang 38“ gestrichen und durch „Strandaufgang 25“ ersetzt

Somit lautet der geänderte Beschlussvorschlag:
 

§ 4 Bekleidung am Badestrand
 

(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.
 

(2) Im Strandbereich Teil A gemäß § 1 Abs. 2 gehören nachfolgend besonders dafür gekennzeichnete Strandabschnitte zu den FKK-Stränden:
 

Warnemünde/Diedrichshagen
a) von Strandzugang 18 westlich bis Strandzugang 22 b FKK-Strand

- von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

Hohe Düne/Markgrafenheide

a) von Strandzugang 4 östlich bis Strandzugang 23 FKK-Strand

b) von Strandzugang 32 östlich bis Strandzugang 34 FKK-Strand.
 

(3) In Warnemünde von Strandzugang 23 westlich bis Strandzugang 25 und im Strandbereich Teil B handelt es sich um einen Textil- und FKK-Strand. In diesem Bereich ist das bekleidete sowie das unbekleidete Sonnenbaden gestattet.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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10.08.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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29.09.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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