Stellungnahme - 2021/AF/2260-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der kleine Bunker (Splitterzelle/Einmannbunker) im Reutershäger Weg wurde vom 02.02.2021 bis 04.02.2021 durch das Tiefbauamt abgerissen (Flutstück 126). Aus der Stellungnahme der Verwaltung und mehrerer Bürgeranfragen ergeben sich weitere Fragen:

In der Antwort an den Ortsbeirat wurde bekannt, dass die in der Stellungnahme genannten Ämter im Jahre 2009 angefragt wurden. Der Technikverein Pütnitz e.V. hat einen Schriftwechsel bisher nicht bestätigt.

1. Warum wurden diese Vereine, Ämter nach 12 Jahren nicht noch einmal angefragt?

Der Müll, der aus der Splitterzelle entfernt wurde, stammte teilweise aus den 90ziger Jahren. Scheinbar fand nie eine Beräumung statt.

2. Warum wurde der Bunker nie beräumt und dort z.B. ein Schutzgitter vor erneuter Vermüllung angebracht?

3. Warum ist ein vermeintliches Müllproblem ein Grund für den Abriss historischer Gebäude?

In der Stellungnahme heißt es, dass es eine Gefährdung durch Einsturz gab.

4. Wie kommt man darauf, dass ein ca. 10 Tonnen schwerer Kompaktbunker aus Stahlbeton mit einem Durchmesser von ca. 1,80 m der nur zu etwa 2/3 aus dem Boden ragt, einsturzgefährdet ist?

In den Anfragen der Bürger kommt immer wieder zum Ausdruck, dass eine Haftung für den entstandenen historischen Schaden angezeigt ist. Es wurde sogar ein ähnlicher Bunker angeboten, der an gleicher historischer Stelle aufgestellt werden könnte.

5. Wie gedenkt das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt den Schaden wieder gut zu machen, damit Rostock seiner historischen Verantwortung nachkommt?

 

 

Wie bereits schon mehrmals durch das Tiefbauamt erläutert, stand der Einmannbunker im Reutershägener Weg auf der Fläche, für deren Unterhaltung und Verkehrssicherheit das Tiefbauamt zuständig ist. Der Bunker selbst wurde nirgends als separater Vermögensgegenstand geführt. Für dieses bauliche Element fühlte sich offensichtlich Niemand zuständig.

Der Einmannbunker war nicht Bestandteil der schützens- und erhaltenswerten Bauten gemäß der von der Bürgerschaft beschlossenen Denkmalliste und stand somit nicht unter Denkmalschutz. Daher hat das Tiefbauamt grundsätzlich nicht gegen denkmalpflegerische Belange verstoßen.

Über das Ortsamt wurde der Ortsbeirat in den Entscheidungsprozess bereits im Jahr 2009 mit einbezogen. Leider hatte sich bereits bis zum damaligen Zeitpunkt niemand gefunden, der den Einmannbunker in seine Baulast und damit die notwendige Unterhaltung übernehmen wollte.

Aufgrund von personellen und strukturellen Veränderungen sowie begrenzter personeller Kapazitäten im damaligen Tief- und Hafenbauamt sowie nachfolgend im Amt für Verkehrsanlagen verbunden mit einer Vielzahl von hoch prioritären Aufgaben und Projekten wurde die Befassung mit diesem Sachverhalt zum damaligem Zeitpunkt nicht gleich abgeschlossen.

Anlass zum Abriss im Februar 2021 war eine Meldung über „Klarschiff“, dem Portal der Hanse-und Universitätsstadt Rostock, in dem gemeldet wurde, dass der Einmannbunker als Müllablageort genutzt wird.

Die Beräumung des Mülls erfolgte bisher ereignisbezogen durch das Umweltamt, dass für die Reinigung von öffentlichen Flächen, so auch den Verkehrsflächen gemäß Geschäftsverteilungsplan der Hanse-und Universitätsstadt Rostock zuständig ist.

Zudem war der ohnehin sehr schlechte bauliche Zustand bereits weiter besorgniserregend  vorangeschritten.

Beeinflusst wurde die Entscheidung zum Abriss neben der eigenen Wahrnehmung der Pflichten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die Stellungnahmen des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen sowie des Ortsamtes bereits aus dem Jahr 2009.

Da das Ortsamt bereits 2009 den Abriss favorisiert hatte, bestand für das Tiefbauamt kein Grund, in den zurückliegenden Jahren finanzielle Mittel für den Einbau eines Schutzgitters zur Verhinderung von Vermüllungen bzw. für die Sicherung oder den langfristigen Erhalt des Bauwerkes einzustellen. Auch seitens der kommunalpolitischen Gremien wurde gegenüber der Verwaltung zu einem möglichen Erhalt des Bunkers in den vergangenen Jahren keine Haltung oder Positionierung gegeben.

Das Tiefbauamt stellt sich selbstverständlich der Kritik, dass sie alle möglichen Beteiligte

oder auch Interessierte nochmals hätte anfragen können. Das gemeinsame Verwaltungshandeln des Tiefbauamtes wird sich zukünftig darauf ausrichten, auch bei derartigen außergewöhnlichen Einzelfallsituationen sehr sensibel und verantwortungsbewusst im gemeinsamen Zusammenwirken mit den Ortsämtern, Ortsbeiräten und den kommunalpolitischen Gremien die Kommunikations- und Abwägungsprozesse zu führen.

Mit einem erläuternden Schreiben vom 29.04.2021 hat das Tiefbauamt über das Ortsamt

den Ortsbeirat Reutershagen diesbezüglich über die Beweg- und Hintergründe zum Abriss informiert.

Auch das Tiefbauamt ist sich sehr wohl der Verantwortung gegenüber den denkmalpflegerischen Belangen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock bewusst.

Beispielhaft erwähnt sei hier die jüngst im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen durch die Straßenmeisterei erfolgte komplette Erneuerung des Holzpflasters im Durchgangsbereich Am Schwibbogen in der östlichen Altstadt.

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben