Beschlussvorlage - 2021/BV/2245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Vermietung der Fähranlegestellen Gehlsdorf/ Kabutzenhof (öffentlich-rechtlicher Vertrag Nr. 835217221 - Anlage) für den Betrieb der Personen-Elektrofähre an die Rostocker Straßenbahn AG (nachfolgend: RSAG)

 

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Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Nr. 10 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:

 

Parallel zum Erwerb der Fähre baut die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die für den Betrieb der Fährverbindung notwendigen Fähranleger neu. Die Fähre wird über einen Schiffsmietvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren an die RSAG vermietet. Nach Fertigstellung der Fähranleger werden diese auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ebenfalls an die RSAG vermietet werden. Das von der RSAG zu zahlende Entgelt ist auf der Grundlage der städtischen Hafengebührensatzung berechnet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:  83

 

Nach Bestätigung der Ausschüsse und Unterzeichnung der Verträge erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt für den Verpachtungs-BgA mit einem eigenen Produkt.

 

Laufzeit des Vertrags

25 Jahre

 

Einnahmen pro Jahr Fähranleger Gehlsdorf und Kabutzenhof

Liegegebühr     6.174,00 €

Kaibenutzungsgebühr   6.720,00 €

GESAMT (netto)  12.894,00 €

+ MwSt. (19 %)           2.449,86 €

 

GESAMT   15.343,86 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen