Beschlussvorlage - 2021/BV/2244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt den Schiffsmietvertrag Nr. 835216821 – Vermietung

einer Personen-Elektrofähre an die RSAG (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Nr. 10 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse:  keine

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Sachverhalt:
 

Die Fährverbindung im Rostocker Stadthafen stellt ein traditionell gewachsenes Verkehrsangebot dar, das seit dem Jahr 1880 die Innenstadt mit dem Stadtteil Gehlsdorf auf kürzestem Weg verbindet. Für Fährnutzer entfällt der wesentlich längere Weg entlang des Warnow-Ufers. Zudem obliegt der Fähre eine wichtige Beförderungsfunktion für mobilitätseingeschränkte Bewohner der „Evangelischen Stiftung Michaelshof“.

Die HRO als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet sieht den bedarfsgerechten Betrieb der Fährverbindung auf der Unterwarnow als öffentliche Versorgungsaufgabe an. Mit der Sicherstellung dieser Fährverbindung hat die HRO im Jahr 2015 die RSAG betraut. Seit der Betrauung der RSAG ist die Fährverbindung umfangreich in das ÖPNV-Angebot der HRO eingebunden. Die Betrauung stützt sich aus Sicht des EU-Beihilfenrechts auf die sog. DAWI-de-minimis-VO und läuft über zehn Jahre bis zum Jahr 2025. Derzeit wird der Fährbetrieb von der „antaris GmbH“ bis zum 28.02.2025 im Rahmen eines Kooperationsvertrages für die RSAG durchgeführt.

Im Ergebnis einer externen beihilferechtlichen Prüfung kann die Betrauung der RSAG weiterhin auf dieser Grundlage fortbestehen und die Ausgleichsleistungen können unter Einhaltung einer Obergrenze von € 500.000 in 3 Jahren erfolgen. Die Ausgleichsleistungen der RVV an die RSAG können weiterhin auf Grundlage des Betrauungsaktes und der gesellschaftsrechtlichen Weisungen gewährt werden.

Mit dem Ersatz der bestehenden dieselbetriebenen Fähre "Gehlsdorf" durch die moderne Personen-Elektrofähre hat sich die HRO das Ziel gesetzt, die Fährverbindung innovativ und umweltfreundlich zu gestalten. Die Maßnahme dient der Daseinsvorsorge und ist in die „Elektromobilitätsstrategie der Hansestadt Rostock“ eingeordnet. In einem Stadtbereich mit steigender Verdichtung stellt der elektrische Personenfährverkehr einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung dar.

Die neue Personen-Elektrofähre wird ab August 2021  auf Basis §§ 553 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) über einen Schiffsmietvertrag an die RSAG vermietet. Die Fähranlegestellen werden auf Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit einer Laufzeit von 25 Jahren ebenfalls an die RSAG vermietet.

Der Betrieb der Fährverbindung ist defizitär und wird dies voraussichtlich auch zukünftig bleiben. Die RSAG erhält auf Grundlage des Betrauungsaktes und eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zum Ausgleich dieses Defizits Ausgleichsleistungen von der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (nachfolgend: RVV). Es wird davon ausgegangen, dass der Ausgleich durch die RVV rund € 163.000 pro Jahr betragen wird.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:  83

Nach Bestätigung der Ausschüsse und Unterzeichnung der Verträge erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt für den Verpachtungs-BgA mit einem eigenen Produkt.

Laufzeit des Vertrags

25 Jahre

Einnahmen Schiffsmietvertrag pro Jahr:

Nutzungsentgelt 82.618,62 €

+ Mwst. (19 %)  15.697,54 €

GESAMT  98.316,16 €   

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen