Änderungsantrag - 2021/BV/2223-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen und ersetzt durch Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2223-02 (ÄA) - 03.1/ Ke

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau

-         eines überdachten Wochenmarktes am Standort Ulmenmarkt

-         einer Erlebnismarkthalle plus am Standort Neuer Markt

-         einer Multifunktionshalle mit Frischemarkt am Standort Stadthafen als Investitionsvorhaben zu prüfen.

 

  2. Als Grundlage für eine Entscheidung der Bürgerschaft sind folgende Sachverhalte für die drei Markt- bzw. Hallentypen am jeweiligen Standort zu klären: 

-         Bauherrenschaft

-         Realisierungskonzept

-         Finanzierungskonzept

-         Fördermittelperspektiven

-         Betreibung.

 

3. Für die beiden nach der Prüfung nicht berücksichtigten Standorte ist eine andere Perspektive aufzuzeigen.

 

4. Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der Studie heißt es auf Seite 63:

„Aus gutachterlicher Sicht stehen die drei Markthallentypen >Überdachter Wochenmarkt<, >Multifunktionshalle mit Frischemarkt< und >Erlebnismarkthalle plus< an den drei ausgewählten Standorten zunächst nebeneinander. Angesichts der qualitativ und quantitativ sehr unterschiedlichen Nutzungskonzepte stellt sich der direkte Vergleich jedoch als problematisch dar.“

 

Dies machen bereits die unterschiedlichen Hauptzielgruppen Quartiersbewohner*innen, Innenstadtbesucher*innen und Event-/Tourismusinteressierte deutlich.

Die drei Markthallentypen schließen sich auch in keiner Weise aus.

Daher sollte eine Untersuchung, die alle drei Typen und Standorte betrachtet, erfolgen.

 

Zwingend zu beachten ist die folgende Tatsache:

„Markthallen leben von der Frequenz, produzieren selbst aber eher selten Besucherströme.

Die vielerorts verbreitete Meinung, Markthallen generierten Passantenfrequenz und

trügen maßgeblich zur Belebung der Lagen bei, trifft in den meisten Fällen nicht zu.“

(Wilfried Weisenberger http://www.gfk-geomarketing.de/fileadmin/newsletter/pressemitteilung/markthallen.html)

 

Fördermittel für eine MARKT-Halle kann und wird es nur an EINEM Standort geben.

Daher ist zu überlegen, an welchem der drei Standorte eine solche Halle zu errichten ist, und ob nicht Fördermittel für eine MULTIFUNKTIONS-Halle akquiriert werden können. In einem solchen Fall wären zwei der drei Vorhaben umsetzbar.

Berücksichtigung muss ebenfalls die Idee des DIZ-Digitalen Innovationszentrums im Stadthafen finden, das seitens des Landes MV gefördert wird. 

 

Des Weiteren ist aufzuzeigen, was an den Standorten, die den MARKT-Zuschlag nicht erhalten, anstelle dessen konkret geplant wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

 

 

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Beschlüsse

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May 4, 2021 - Hauptausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau

-         eines überdachten Wochenmarktes am Standort Ulmenmarkt

-         einer Erlebnismarkthalle plus am Standort Neuer Markt

-         einer Multifunktionshalle mit Frischemarkt am Standort Stadthafen als Investitionsvorhaben zu prüfen.

 

  2. Als Grundlage für eine Entscheidung der Bürgerschaft sind folgende Sachverhalte für die drei Markt- bzw. Hallentypen am jeweiligen Standort zu klären: 

-         Bauherrenschaft

-         Realisierungskonzept

-         Finanzierungskonzept

-         Fördermittelperspektiven

-         Betreibung.

 

3. Für die beiden nach der Prüfung nicht berücksichtigten Standorte ist eine andere Perspektive aufzuzeigen.

 

4. Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 vorzulegen.

 

 

vertagt !

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May 5, 2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

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May 12, 2021 - BUGA-Ausschuss - vertagt