Stellungnahme - 2021/AM/1903-01 (SN)

Reduzieren

Anliegen:
 

1. Sind inzwischen alle kommunal getragenen Rostocker Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen? Welche Schulen sind ggf. noch nicht angeschlossen?

2. Welchen Schulen verfügen über eine vollständige interne Schulvernetzung bzw. welche nur in welchen Teilbereichen? In welchen Schulen gibt es ein ausreichend starkes W-LAN, das im Unterricht von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann?

3. An welchen Schulen kann digitaler Unterricht in welchem Umfang (mit/ohne Möglichkeit des Unterrichts per Videokonferenz) geleistet werden? (im aktuellen Schuljahr und prognostisch ab dem kommenden Schuljahr)
4. Konnte allen Familien, die einen Antrag auf ein kostenfreies Endgerät gestellt haben, ein solches ausgehändigt werden? Um welche Zahl handelt es sich? Gibt es weiteren Bedarf? Wie soll dieser Bedarf gedeckt werden?
5. Ist mit der Bereitstellung der Endgeräte auch der Internetzugang in ausreichender Geschwindigkeit für digitalen Unterricht inkl. Videokonferenz gewährleistet?
6. Unterstützt die Stadt auch die Beschaffung von Zubehör wie Webcams oder Headsets für vorhandene Endgeräte?
7. Kann die Stadt einzelnen Schüler*innen ohne ausreichenden Internetzugang ggf. Räume mit Internetverbindung zur Verfügung stellen (zum Beispiel ungenutzte Schulräume mit WLAN-Empfang unter Beachtung der Mindestabstände)?
8. Wie viele Lehrkräfte haben Dienstgeräte für den digitalen Unterricht erhalten? Wie sind die Zuständigkeiten nunmehr mit dem Land geregelt?
9. Sind die Kapazitäten für den technischen Support und die Einrichtung von Endgeräten derzeit ausreichend? Wenn nicht: besteht die Möglichkeit zur Beauftragung externer Dienstleister für zeitnahe Supportleistungen?

Sachverhalt:

 

zu 1.
Alle Schulen, mit Ausnahme der Gehlsdorfer Grundschule sowie der Grundschule John-Brinckman, sind an das LWL-Netz der Rostocker Stadtverwaltung angeschlossen. Die beiden Ausnahmen werden über die Breitbandinitiative voraussichtlich im Laufe des Jahres angeschlossen.

 

zu2.
Hierzu eine Übersicht in der Anlage. Ein vollständiges W-LAN nach den Standards des Medienentwicklungsplanes gibt es lediglich an der Grundschule Heinrich-Heine. Allerdings sind einige Musterprototypen im Betrieb.

 

zu 3.
Das kann so nicht beantwortet werden. Dazu müsste eingegrenzt werden, was digitaler Unterricht konkret beinhaltet. Unterricht per Videokonferenz kann bereits jetzt überall dort stattfinden, wo eine Netzwerkverfügbarkeit vorliegt. Derzeit nutzen sehr viele Schulen auch die vom Schulverwaltungsamt bereitgestellten Videokonferenz-Lizenzen. Zum Teil unterrichten aber auch Lehrer*innen aus dem Home-Office digital.

 

zu 4.
Dazu gibt es derzeit keine konkrete Übersicht, da die Schulen in Übereinstimmung der Förderrichtlinie für das Sofortprogramm Mobile Endgeräte die Verleihung eigenverantwortlich vornehmen. Es ist bislang kein Fall bekannt, wo einem/r Schüler*in auf Antrag aus Mangel an Geräten kein Gerät zur Verfügung gestellt werden konnte.

 

zu 5.
Die Bereitstellung der Endgeräte aus dem Sofortprogramm Mobile Endgeräte beinhaltet keine Bereitstellung mit einem Internetzugang. Die beschafften Geräte müssen über ein bestehendes WLAN mit dem Internet verbunden werden. Im Distanzunterricht dient hierzu der Internetzugang am Aufenthaltsort des jeweiligen Schülers/ der jeweiligen Schülerin. In den Schulen werden zeitnah WLAN-Access Points in 2 bis 3 Räumen pro Schule installiert, um die Geräte im Präsenzunterricht nutzen zu können.

 

zu 6.
Ja. Im Rahmen der kommunalen Haushaltsmittel können die Schulen Webcams oder auch Headsets bestellen. In Ankündigung des Distanzunterrichtes im Dezember 2020 hat das Schulverwaltungsamt insgesamt 100 Webcams und zunächst 200 Lizenzen für Videokonferenzen angeschafft. Derzeit läuft eine zweite Beschaffungs-runde.

 

zu 7.
Das ist derzeit in Schulgebäuden aufgrund der geltenden Landesverordnungen nicht möglich. Ein Angebot in den Zweigstellen der Stadtbibliothek wurde nur äußerst zögerlich nachgefragt.

 

zu 8.
Derzeit sind noch keine Dienstgeräte für Lehrer*innen beschafft worden. Von Seiten des Landes gibt es noch keine veröffentlichte und in Kraft getretene Förderrichtlinie zur Regelung dieses Prozesses. Eine entsprechende Richtlinie ist aber in Arbeit.

 

zu 9.
Die Verwaltung geht davon aus mit den getätigten Stellenanmeldungen ausreichend Vorsorge getroffen zu haben.

Reduzieren

 

 

 

 

 

Reduzieren



Steffen Bockhahn

Reduzieren

Anlagen

Loading...