Stellungnahme - 2021/AN/2078-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das polnisches Atomprogramm wurde im Oktober 2020 vom polnischen Ministerrat im Grundsatz beschlossen. Die geplante Errichtung von 6 Atomkraftwerken bis 2043 kann bei einer Havarie mit ihren Auswirkungen auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erheblich treffen. Dies haben die Erfahrungen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sehr deutlich gemacht.

Das erste Atomkraftwerk in Polen soll nordwestlich von Danzig entstehen, bei Kopalino oder Zarnowiec, also nur 380 km entfernt von Rostock. Tschernobyl ist demgegenüber 1.200 km entfernt.

Beteiligungsformen und -möglichkeiten sind bei solchen internationalen Projekten nicht einfach, u.a. der Zugang zu Unterlagen und die Wahrung von Fristen. Die Einflussmöglichkeit von Stadtverwaltung und Bürgerschaft auf solche Prozesse sind sehr begrenzt.

Eine beschlossene Positionierung und eine Anfrage zu Beteiligungsmöglichkeiten gegenüber der Bundesregierung könnte mit überschaubarem Aufwand durch ein Schreiben erfolgen.

 

Grundsätzlich ist Folgendes zu bemerken:

 

In Bezug auf mögliche kerntechnische Unfälle hat die obere KatSBeh im Januar 2020 ein entsprechendes „Konzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen“ erarbeitet. Die diesbezügliche Einsatzplanung der HRO existierte bereits im Vorfeld und wird zwischenzeitlich fortgeschrieben.

 

Gemäß o.g. Konzeptes gehört Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der wesentlichsten Landesteile (Außenzone, da innerhalb eines 100 km-Radius zum nächstgelegenen KKW Brokdorf (Stand 2020) zur sogenannten „Zone Bundesrepublik Deutschland“ (gesamtes Staatsgebiet). An dieser Einstufung werden für die HRO auch mögliche Neubauten in Polen, nahe Danzig nichts ändern. 

 

Gemäß v.g. Regelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, was die HRO inkludiert, erfolgt bei einem entsprechenden Szenario die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit Jodtabletten und weitere Maßnahmen entsprechend des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG), insbesondere die Durchführung von Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage.

 

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Weitere mit dem Antrag mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

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Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben