Beschlussvorlage - 2021/BV/2225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Erschließungsvertrages vom 23.10.2007 zum Bebauungsplan Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“, nördlicher Teil, (Anlage) abzuschließen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V.m. § 6 (3) Nr. 9 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:
0055/07-DV vom 04.07.2007 und 2011/BV/1870 vom 13.04.2011
 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund des Investitionsinteresses von VGP, an diesem Standort Hallen für die Vermietung an Gewerbe- und Logistikbetriebe zu errichten, ist es erforderlich, den 2007 zwischen der Stadt und der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH geschlossenen und 2011 geänderten Erschließungsvertrag an die neuen Anforderungen anzupassen.

 

Die geänderte Regenentwässerungskonzeption und die neu aufgenommene Verpflichtung des Erschließungsträgers, die Planstraßen F und G herzustellen, erfordern den Abschluss der vorliegenden 2. Änderung des Erschließungsvertrages.

 

Nach wie vor enthält der Erschließungsvertrag die Verpflichtung des Erschließungsträgers, die innerhalb der öffentlichen Grünfläche festgesetzte öffentliche Immissionsschutzanlage zu errichten. Nach Abnahme der mangelfreien Immissionsschutzanlage übernimmt die Stadt diese in ihre Verwaltung und Unterhaltung.

Diese Erschließungsanlage dient dem Schutz des angrenzenden Wohngebietes vor unzumutbaren gewerblichen Lärmimmissionen.

 

Der Erschließungsvertrag regelt die vollständige Übernahme der Kosten durch den Erschließungsträger, die bei der Erfüllung des Vertrages entstehen.

 

Die Stadt hat zur anteiligen Finanzierung der öffentlichen Erschließung einschließlich der Verkehrsanlagen, der Ver- und Entsorgungsanlagen, der Grün- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Lärmschutzanlage Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Landesförderinstitut M-V beantragt und wird sich in Höhe der bewilligten Zuwendungen an der öffentlichen Erschließung beteiligen. Die geplanten Erschließungskosten betragen 5.825.027,00 EUR. Es wird mit einer etwa 60 %-igen Zuwendung - bezogen auf die förderfähigen Erschließungskosten - in Höhe von ca. 3.375.000,00 EUR gerechnet.

 

Sämtliche Grundstücke im Erschließungsgebiet befinden sich im Eigentum des Erschließungsträgers. Für ein Grundstück liegt ihm die erforderliche Verfügungsberechtigung vor. Teilflächen von zwei privaten Grundstücken am östlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, auf denen überwiegend privates Grün festgesetzt ist, konnten durch den Erschließungsträger nicht erworben werden. Sie wurden wegen Nichtverfügbarkeit aus dem Erschließungsgebiet herausgenommen.

 

Auf der Grundlage des bestehenden Erschließungsvertrages vom 23.10.2007 wurde am 18.01.2021 mit der Erschließung begonnen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.06.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.06.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen