Beschlussvorlage - 2021/BV/2224
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von zusätzlichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 952.000 Euro im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 "Zivil- und Katastrophenschutz" auf dem Konto 56990000/76990000 "Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget" im Haushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
|
|
|
May 6, 2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
May 19, 2021
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer zusätzlichen außerplanmäßigen Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von 952 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 830 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Coronapandemie“ im Haushaltsjahr 2021, um die Finanzierung der Schnelltests für die Mitarbeiter der Hansestadt- und Universitätsstadt Rostock sicherzustellen.
Weiterer Bedarf:
Mai- Juni 2021 - 188.000 EUR
Juli- August 2021 - 200.000 EUR
September- Dezember 2021 - 564.000 EUR
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf 2021: 952.000 EUR
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Ergänzung bzw. Überarbeitung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 20.04.2021 und der daraus resultierenden erforderlichen Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit zur Beschaffung von Corona-Schnelltests.
Sachverhalt:
Am 20.04.2021 beschloss das Bundeskabinett die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30.06.2021. Diese wurde ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest anzubieten.
Daraus resultierend ergibt sich für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Arbeitgeber ein zusätzlicher Finanzbedarf zur Anschaffung weiterer Schnelltests. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für den Abruf von Schnelltests zu schließen. Das erforderliche Vergabeverfahren ist angeschoben. Der Vertrag könnte im Juni 2021 abgeschlossen werden. Mit dem Rahmenvertrag ist die Stadt flexibel und kann nach Bedarf abfragen.
Für Mai/ Juni 2021 ergibt sich nach Abfrage bei den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung ein Bedarf von 40.000 Schnelltests zum Preis von insgesamt 188.000 EUR als Interimslösung bis der Rahmenvertrag gilt.
Vorausschauend für die Fortsetzung der Testungen werden für Juli/ August 2021 weitere 200.000 EUR benötigt. Da eine Milderung der Pandemielage derzeit schwer einschätzbar ist, kalkuliert die Stadtverwaltung für September - Dezember 2021 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 564.000 EUR.
Im Finanzhaushalt werden 122.000 EUR weniger benötigt, da die zu Verfügung stehenden Mittel im FHH höher sind.
Damit werden insgesamt außerplanmäßige Mittel in Höhe von 952.000 EUR im EHH und 830.000 EUR im FHH für das Jahr 2021 benötigt.
Hier greift die Sonderbestimmung, dass keine Deckungsquelle benannt werden muss, soweit es sich um coronabedingte Mehraufwendungen/ -auszahlungen handelt.
Sollte sich bis zum Jahresabschluss 2021 keine Deckung aus dem Gesamthaushalt ergeben, so besteht laut Orientierungserlass aus 10/2020 die Sonderregelung, dass bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnishaushalt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann. Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag.
Es ergeben sich somit insgesamt folgende finanziellen Auswirkungen:
Teilhaushalt: 37
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Erträge |
14.606.700 |
11.540.192 |
|
19 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
13.330.276 |
9.025.667 |
952.000 |
20 |
Ordentliches Ergebnis |
1.276.424 |
2.514.525 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der ordentlichen Einzahlungen |
14.460.800 |
9.322.389 |
|
17 |
Summe der ordentlichen Auszahlungen |
14.428.674 |
9.517.516 |
830.000 |
18 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
32.126 |
-195.128 |
|
1. Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 12800 Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56990000 |
76990000 |
|
Bezeichnung |
Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget |
Sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget |
|
HAR Vorjahr/Ansatz |
|
373.195,07 |
355.869,94 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
600.000,00 |
722.000,00 |
AO |
- |
283.656,82 |
443.786,85 |
Aufträge |
- |
0 |
0 |
noch verfügbar |
= |
689.538,25 |
512.083,09 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
952.000,00 |
830.000,00 |