Antrag - 2021/AN/2219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

 

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Sachverhalt:

 

Nach dem sogenannten „Rostocker Urteil“ 2017 wurde dieses Vorgehen nach § 14 DSchG M-V empfohlen, um Flächen mit einer hohen Konzentration von Bodendenkmalen wirkungsvoll zu schützen. Dieses Vorgehen wird von den Hansestädten Stralsund und Wismar in ihren Denkmalschutzsatzungen bereits seit langem angewandt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

liegen nicht vor.

 

 

 

Uwe Flachsmeyer       gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN     Fraktion DIE LINKE.PARTEI

 

 

Beratungsfolge auf Bitte der Einreicher am 06.05.2021 geändert:

-          Bürgerschaft vom 19.06.21 auf 19.05.21,

-          Kulturausschuss vom 03.06.21 auf 11.05.21,

-          Ausschuss für Stadt- und Regionalentw. 27.05.21 gestrichen                 03.1/Wo.
 

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Beschlüsse

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May 11, 2021 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für eine

möglichst schnelle Novellierung des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) nach der

Landtagswahl im September 2021 einzusetzen.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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May 19, 2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2219:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selbst und, soweit fachlich notwendig, an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

 

2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für eine möglichst schnelle Novellierung des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) nach der  Landtagswahl im September 2021 einzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt