Antrag - 2021/AN/2219
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PARTEI
Denkmalschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2021
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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May 11, 2021
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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May 19, 2021
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.
Sachverhalt:
Nach dem sogenannten „Rostocker Urteil“ 2017 wurde dieses Vorgehen nach § 14 DSchG M-V empfohlen, um Flächen mit einer hohen Konzentration von Bodendenkmalen wirkungsvoll zu schützen. Dieses Vorgehen wird von den Hansestädten Stralsund und Wismar in ihren Denkmalschutzsatzungen bereits seit langem angewandt.
Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.
Uwe Flachsmeyer gez. Eva-Maria Kröger
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion DIE LINKE.PARTEI
Beratungsfolge auf Bitte der Einreicher am 06.05.2021 geändert:
- Bürgerschaft vom 19.06.21 auf 19.05.21,
- Kulturausschuss vom 03.06.21 auf 11.05.21,
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentw. 27.05.21 gestrichen 03.1/Wo.
May 11, 2021 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss mit Änderung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.
Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für eine
möglichst schnelle Novellierung des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) nach der
Landtagswahl im September 2021 einzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Angenommen |
x |
Enthaltungen: |
2 |
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Abgelehnt |
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May 19, 2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.
Beschluss Nr. 2021/AN/2219:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selbst und, soweit fachlich notwendig, an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.
2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für eine möglichst schnelle Novellierung des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) nach der Landtagswahl im September 2021 einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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