Stellungnahme - 2021/AN/2066-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Mit Antrag Nr. 2021/AN/2066 wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Beratung von „queeren Erwachsenen" in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) zu verbessern. Gemeint sind lesbische, schwule, bi-, trans-, intersexuelle und (ganz allgemein formuliert) queere Menschen (LSBTI*).

Zu entwickeln sind – so der Antrag - hauptamtliche Beratungsstrukturen auf finanzieller Basis einer vollen Stelle sowie Sachkosten. Eine strukturelle Anbindung an das Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren von „rat und tat e.V." wird vorgeschlagen.

Die Zielstellung des Antrages wird von der Verwaltung ausdrücklich geteilt. „Queere Erwachsene" sind in höherem Maße von ausgrenzenden Stigmatisierungen betroffen. Diese Diskriminierung von LSBTI*-Personen ist mit Art. 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Menschenrechte sind unteilbar und universell.

Auch der Vorschlag, dieses Angebot unbürokratisch an das o.g. bestehende Beratungsangebot für bis 27-jährige anzubinden, ist im Grundsatz zu begrüßen. Ein derartiges Angebot könnte somit kurzfristig vorgehalten werden. Über die Nachfragesituation vor Ort ist der Bedarf zu konkretisieren. Inhalte ließen sich auf Basis bisheriger Konzeptionen vereinbaren und im Abgleich mit der Beratungspraxis perspektivisch weiterentwickeln.

Der vorgegebene Handlungsrahmen sieht jedoch vor, zunächst zu bewerten, ob ein Vergabe- bzw. vergabeähnliches Verfahren durchzuführen ist.

 

Folgende Schritte sind abzuleiten:

 

  1. Klärung Rechtsgrundlage
  2. Bedarfserhebung
  3. Erarbeitung eines Konzeptes zur Beratung von LSBTI* im interdisziplinären Kontext
  4. Vergabe- bzw. vergabeähnliches Verfahren
  5. Etablierung der Leistung

 

Eine Beratung für „queere Erwachsene" wäre ein weiteres Statement für Respekt und Vielfalt. Die veranschlagten finanziellen Aufwendungen sind geringer einzuschätzen als zu erwartende Wirkungen auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene (Social Return on Investment; Outcome sowie Impact). Impulse für ein zivilgesellschaftliches Engagement sowie das soziale Miteinander entstehen. Demokratische, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen sind auf das Soziale angewiesen.

 

Eine zeitgemäße, nachhaltige und zukunftsfähige Konzeption im peer-to-peer Ansatz berücksichtigt die nachfolgenden Inhalte:

  1. Beratung- Einrichtung eines auf LSBTIQ*-Menschen spezialisierten psychosozialen Angebotes innerhalb eines geschützten, niederschwelligen Rahmens.
  2. Bildung- Ausbau von vielfaltspädagogischen Bildungsangeboten zur Akzeptanz-förderung in der Allgemeinbevölkerung sowie zur Unterstützung selbstwertfördernder Identitätsbildungen von LSBTIQ*- sowie weiteren Menschen.
  3. Begegnung- Verbesserung und Verstetigung von Ressourcen und Angebotsqualität innerhalb der Szene, Synergieeffekte für lokale und regionale Gruppen, Förderung des Zusammenhalts und der gemeinsamen Interessenvertretung von LSBTIQ*-Menschen, den Lebensweisen und Gruppen und Angeboten.

Dieses Angebot würde sich in die bestehende soziale Infrastruktur der HRO einbinden und den fachlich gebotenen Standards eines derartigen Leistungsangebots entsprechen.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

 

Produkt: 33100       Bezeichnung: Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

  

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

  2022

33100.55949020

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an den sonstigen öffentl. Bereich - für allg. soziale Betreuung und Beratung 

 

  75.000,00     

 

 

 2022

33100.55949020

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an den sonstigen öffentl. Bereich - für allg. soziale Betreuung und Beratung 

 

 

 

 75.000,00 €

2023

33100.55949020

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an den sonstigen öffentl. Bereich - für allg. soziale Betreuung und Beratung 

 

75.000,00 €

 

 


2023

 33100.55949020

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an den sonstigen öffentl. Bereich - für allg. soziale Betreuung und Beratung 

 

 

 

 75.000,00 €

    

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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  Steffen Bockhahn

 

 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - vertagt