Stellungnahme - 2021/AN/2173-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich das anspruchsvolle Ziel gesetzt, sich kurz- bis mittelfristig zur blühenden und insektenfreundlichen Großstadtkommune mit bundesweit wahrnehmbarer Strahlkraft zu entwickeln. Dazu wurde im November 2018 ein politischer Beschluss der Bürgerschaft (Nr. 2018/AN/4082) gefasst.

Im Ergebnis wurde ein Zielkonzept „Aktionsplan Insektenschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ erarbeitet, mit welchem bis zum Jahr 2030 angestrebt wird, auf bis zu 25 % der vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (OE 67) bewirtschafteten Grünflächen erhöhte ökologische Qualitätsstandards anzulegen und durchzusetzen und damit sukzessive zu einer ökologischen Aufwertung beizutragen.
Zu diesen Grünflächen gehören die Park- und Grünanlagen, die Friedhöfe und das Straßenbegleitgrün einschließlich des Baumbestandes der Stadt. In diesem Zusammen­hang werden auch die bei der OE67 gepflegten Wiesenflächen auf Möglichkeiten einer extensiven und naturnahen Bewirtschaftung geprüft und geeignete Flächen in der Pflege umgestellt.

Zentrales Anliegen dieses Konzeptes ist es, im Hinblick auf eine Revitalisierung resp. Förderung der Insektenfauna die Biodiversität der Stadtnatur als Teil des Stadtgrüns deutlich zu erhöhen. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Gewährleistung möglichst durchgehender Blühfolgen der Kraut- und Gehölzvegetation von Frühjahr bis Herbst in insektenfördernder Qualität und Quantität auf möglichst vielen geeigneten Flächen.  Daneben werden alle neu zu schaffenden öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Stadterweiterung nach den Qualitätskriterien des Aktionsplans Insektenschutz planerisch und praktisch ausgerichtet.

In diesem Sinne ist das Anliegen aus dem Antrag ein wesentlicher Baustein dieses Konzeptes, an welchem bereits aktiv gearbeitet wird und welches nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft noch deutlich intensiviert werden soll.

Weitere wichtige Etappenziele werden Projektrealisierungen im Zuge der Bundesgartenschau 2025 (BUGA 2025) sein, die sich in den Rahmen dieser wichtigen ökologischen Thematik einfügen.

Aktuell liegt eine Arbeitsfassung des Zielkonzeptes vor, welches bis Ende 2021 durch die Bürgerschaft beschlossen werden soll. Im Konzept werden neben den Zielstellungen auch die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung zum „Insektenschutz“ seit 1995 dargestellt, Schwerpunkträume für die künftige Entwicklung ausgewiesen sowie Vorschläge für ein Netzwerk von Einzelaktivitäten unterbreitet. Außerdem ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Die bereits begonnenen und derzeit laufenden Aktivitäten wie Anlage / Pflege der Blühwiesen in unterschiedlicher Ausrichtung werden unabhängig davon fortgesetzt.

 

Ergänzend sei angemerkt, dass die zur Erreichung dieses anspruchsvollen Ziels erforderlichen Ressourcen (personell/finanziell/technisch) in einem weiteren Schritt geprüft und ggf. Schritte zur Anpassung vorgenommen werden müssen.

Aus den vorstehenden Erläuterungen ist ein erneuter Beschluss zur Anlage von Blühstreifen aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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