Stellungnahme - 2021/AN/1864-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Beschluss zur Abschaltung des Kohlekraftwerkes mit dem vorgeschlagenen Beschlusstext kann nicht empfohlen werden.

 

Laut Beschlussvorschlag soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG bereits Schritte einzuleiten, die eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum 31.12.2024 zum Ziel haben.

 

Wenn der Oberbürgermeister mit dem Beschluss zur Einleitung von Schritten beauftragt wird, erübrigt sich eine Bewertung der Antworten zu den im Beschlusstext aufgeworfenen Fragen. Die Entscheidung würde, ohne auf die Antworten zu warten, vorweggenommen. Sie sind jedoch entscheidungsrelevant.

 

Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist absehbar, dass sich die Menge des CO2 – Ausstoßes durch die Maßnahme „Kündigung des Fernwärmeliefervertrages“ nicht reduzieren wird.

 

Die Stadtwerke Rostock AG (SWR) sichert die Wärmeversorgung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) vornehmlich durch den Erzeugerstandort Marienehe. Allerdings ist es aus dem Blickwinkel der Versorgungssicherheit erforderlich, eine Möglichkeit der Wärmeerzeugung auf der östlichen Warnow Seite vorzuhalten. Auch aus diesem Grund besteht bislang ein Fernwärmeliefervertrag mit dem Betreiber des Kohlekraftwerks, der Kraftwerks- und Netzgesellschaft mbH (KNG), welcher die Möglichkeit des Fernwärmebezugs aus dem Kohlekraftwerk einräumt, jedoch nicht zu einer Abnahme verpflichtet. Dieser Vertrag endet im Jahr 2024.

 

Die KNG sieht die Auskopplung der Fernwärme als Nebenprodukt, welches bei der dortigen Stromerzeugung anfällt. Die Fahrweise des Kohlekraftwerks basiert rein auf den zu erzielenden Erlösen an der Strombörse und ist von der Fernwärmeabnahme der SWR unabhängig. Insofern ist der Verzicht auf die Wärmeauskopplung irrelevant für die Entscheidungsfindung der Kraftwerksbetreiber hinsichtlich der weiteren Durchführung der Kohleverstromung. Hierzu der Kraftwerksleiter der KNG am 18.03.2021 in der Ostsee-Zeitung: „Den wesentlichen Teil unserer Erlöse erzielen wir an der Strombörse - wenn wir unsere elektrische Energie verkaufen. […] wirtschaftlich lasse sich das Kraftwerk auch ohne Vertrag mit den Stadtwerken betreiben. […] Selbst wenn wir unsere Wärme nicht mehr ins Rostocker Netz einspeisen: An den C02-Emissionen ändert das nichts. Für uns ist die Wärme so etwas wie ein Abfallprodukt.“ Gestützt werden diese Aussagen durch EnBW als Gesellschafter der KNG in der NNN vom 26.03.2021: „ […] Bei den aktuellen Forderungen nach einem früheren Aus für das Kraftwerk gibt es einen ,,Denkfehler". Denn durch eine Abschaltung würden die Rostocker Stadtwerke nicht mehr die Abwärme für die Fernwärme nutzen können. Mehr CO2-Ausstoß wäre die Folge.“

 

Die SWR befindet sich ohnehin auf dem „Transformationspfad Erneuerbare Energien“, welcher zukünftig eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, und einen mittelfristigen Ausstieg aus dem Fernwärmebezug von der KNG, vorsieht. Die SWR treibt die Energiewende aktiv voran, wobei die Versorgungssicherheit der Bürger und Bürgerinnen der HRO eine sehr hohe Priorität in allen Planungen hat. Hierfür ist die SWR in vollem Umfang verantwortlich und hat ihre Geschäftspolitik im Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Ökologie und Versorgungssicherheit auszurichten. Kurzfristige Umstellungen von grundsätzlichen Versorgungslösungen sind schon aus diesem Grund kaum oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand zu realisieren.

 

Mit  finanzieller  Unterstützung   von  Bund  und  Land  wird  zurzeit  ein  kommunaler  Wärmeplan erarbeitet.  Dieses  Vorhaben  hat  das  Ziel,  eine  Strategie  zu  erarbeiten,  wie  bis  2035  eine Wärmeversorgung  erreicht  werden  kann,  deren  Energie  aus  regenerativen  Quellen  stammt, sicher und bezahlbar ist.  

Bei  der  Erarbeitung  der  Strategie  wird  auch  die Wärmeenergie  betrachtet,  die bislang  für  die  Fernwärme  aus  dem  Kohlekraftwerk  bezogen  wurde.  Ob  und unter welchen Bedingungen  das  Ziel,  diese Wärmequelle  bis  2024  durch  andere,  möglichst  regenerative  zu ersetzen, erreichbar ist, muss in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geprüft werden.

 

Da in der aktuellen Arbeit zum Wärmeplan die Themen der zukünftigen Struktur der Wärmeerzeugung in der HRO umfänglich diskutiert und bewertet werden, ist ein zusätzlicher und darüber hinausgehender Beschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Es gibt keine bestehenden Bearbeitungslücken, die einer separaten Regelung bedürfen.

 

Aus diesem Grund wird der Bürgerschaft der nachfolgende Beschlusstext zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

„Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplans, folgende Fragen bis zum Ende des Jahres 2022 zu klären:

 

1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des     Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?

2. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden? Wir wirkt sich dies auf die Ergebnisse der SWR und auf die Finanzierung der RVV aus?

3. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?

 

Hierbei werden die Möglichkeiten zur Einbeziehung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung und das langfristige Ziel der Klimaneutralität der Wärmeversorgung berücksichtigt.“

 

Die    Umsetzung    des    Beschlusses  erfordert    jedoch    personelle    Kapazitäten    bei  

der Klimaschutzleitstelle,  die  derzeit  und  absehbar  bis  Mitte  2022  nicht  ausreichend 

vorhanden sind.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Apr 21, 2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben