Informationsvorlage - 2021/IV/2197

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Beratungsfolge

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Die Pflegesozialplanung wurde am 12.08.2020 durch die Bürgerschaft beschlossen. Der Bericht stellt fest, dass die Nachfrage nach pflegerischen Versorgungsangeboten erheblich steigen wird. Ursächlich dafür ist insbesondere die soziodemografische Entwicklung.

Die Hauptverantwortung der Versorgungsstruktur ist nach dem Landespflegegesetz M-V und dem SGB XI dem Land M-V zugewiesen. Die Pflegekassen verantworten die Versorgung ihrer Versicherten.

 

Der HRO obliegt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge gleichwohl Verantwortung für die pflegerische Versorgung. Direkt und in alleiniger Zuständigkeit ist jedoch nur die Altenhilfe gem. § 71 SGB XII gestaltbar.

Im Ergebnis heißt dies, dass diese Handlungsempfehlungen des Planungsberichtes nicht per se allein durch ein kommunales Vorgehen umzusetzen sind. Auch und insbesondere trifft dies auf den erheblichen Personalmangel der Pflegebranche zu. Dieser verhindert nicht nur den Ausbau an Angeboten, sondern gefährdet Zusehens bestehende Kapazitäten.

 

 

Die Pflegesozialplanung umfasst einen Katalog von 15 konkreten Handlungs-empfehlungen, welche sich jeweils in verschiedene Einzelmaßnahmen untergliedern.

Diese Handlungsempfehlungen wurden im „Regionalen Pflegeausschuss gem. § 8 a SGB XI der HRO“ erörtert und gewertet. In diesem Ausschuss auf Grundlage des Pflege-versicherungsrechts vereinen sich auf Initiative der Stadtverwaltung Verantwortungsträger des Landes M-V, der Pflegeversicherungen, Leistungserbringer des Kranken- sowie Pflegeversicherungssystems sowie Interessenverbände sowie das Amt für Jugend, Soziales und Asyl, um die Weiterentwicklung des Systems zu erwirken. Die Ausschussmitglieder erachten folgende drei Maßnahmen als prioritär:

 

 

 

 

 

 

1.

Handlungsempfehlung 2:

Entwicklung der ambulanten Versorgung

Einzelmaßnahme:

Bildung quartiersbezogener Versorgungsarrangements

Sachstände

Beschluss des „Regionalen Pflegeausschusses [..]“: Ein Pflegestammtisch ist zum Thema abzuhalten und Wege der Umsetzung zu erarbeiten.

 

2.

Handlungsempfehlung 4:

Kurzzeitpflege

Einzelmaßnahme:

Erweiterung der Kapazitäten

Sachstände

Konzepte und Ideen konnten nicht umgesetzt werden. Maßgeblich dafür sind a) die wirtschaftlich schwierige Refinanzierung sowie b) der Personalmangel der Branche, welcher geschäftspolitische Überlegungen in diesen Kontext stellt und den notwendigen Auslastungsgrad des Angebotes in Frage stellt.

 

3.

Handlungsempfehlung 10:

Versorgungsnetzwerk

Einzelmaßnahme:

Pflegestammtisch errichten

Sachstände

Der Pflegestammtisch wird pandemiebedingt vom 22.04.2021 auf den 10.06.2021 verschoben. Diese, voraussichtlich virtuell stattfindende, Veranstaltung ist bereits im Detail konzipiert. 

 

Dieser „Regionale Pflegeausschuss [..] der HRO“ dient als „Dreh- und Angelpunkt“ der Entwicklung des Systems. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass Handlungsempfehlungen nur in den jeweiligen Einflussbereichen des Landes M-V, der Pflegekassen, der Leistungserbringer sowie der Kommunen umzusetzen sind. Folgende weitere Beschlüsse wurden gefasst:

1.

Handlungsempfehlung 10:

Entwicklung der ambulanten Versorgung

Einzelmaßnahme:

Initiative zur Bildung von Versorgungsregionen

Sachstände

Auch eine freiwillige Initiative zur Bildung von Versorgungs-regionen beachtet das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten sowie die Freiheiten des Wettbewerbs. Entsprechend ist diese Idee nur auf Basis freiwilliger Kooperationsverbünde umsetzbar. Erhebliche Partikular-interessen sind vorhanden. Dieses Vorhaben ist daher umstritten, findet aber gerade durch das Land M-V Zustimmung. Der „Regionale Pflegeausschuss [..]“ fasste einen Beschluss, dieses Thema mit verantwortlichen Akteuren zu denken.

Diese Maßnahme ist ein Thema des Pflegestammtisches am 10.06.2021.

 

2.

Handlungsempfehlung 12:

Prävention und Quartiersarbeit

Einzelmaßnahme:

Aufsuchende und gesundheitsfördernde Altenhilfestrukturen [..] weiterentwickeln

Sachstände

Das in Lütten Klein erfolgreich erprobte Projekt der aufsuchende Altenhilfe wird zum 01.05.2021 in die Stadtteile Reutershagen sowie Evershagen übertragen.

 

Der Pflegeausschuss erarbeitete weitere Impulse zur Stärkung der Versorgung, welche in weiteren Schritten auf eine gemeinsame Umsetzung abzielen. Die Sozialplanung initiiert und koordiniert diese Maßnahmen.

Der Bericht zur „Pflegesozialplanung“ empfiehlt gleichfalls eine/n Senioren- bzw. Pflegebeauftragte/n einzusetzen. Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl hat eine Vollzeitstelle für die Personalbedarfsplanung angemeldet. Offen ist, ob diese eine Zustimmung findet.

Angemerkt sei, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration ein festes und bedeutendes Mitglied des „Regionalen Pflegeausschusses [..]“ ist. Diese Verankerung beider Gremien ist a) darauf ausgerichtet, Impulse des Pflegeausschusses in die Stadtpolitik zu tragen b) gleichfalls über aktuelle Umsetzungsstände Bericht zu erstatten. Leider konnte der ASGM seit Oktober 2018 keine Teilnahme realisieren. Der Verankerung beider Gremien ist eine hohe Bedeutung beizumessen, um die Versorgungsbedingungen pflegebedürftiger Menschen sowie deren Angehörige zu entwickeln. Die Einbindung des ASGM in diesen Pflegeausschuss ist ausdrücklich gewünscht.

 

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Steffen Bockhahn 

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Beschlüsse

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28.04.2021 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben