Änderungsantrag - 2021/AN/1864-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

 

Im zweiten Absatz wird „31.12.2024“ gestrichen und ersetzt durch „frühestmöglichen Termin“

 

Der geänderte zweite Absatz lautet dann:

„Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum frühestmöglichen Termin zum Ziel haben.“

 

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Sachverhalt:

Der Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle ist ein zentraler Aspekt, um den Klimawandel zu stoppen. Rostock hat sich dazu verpflichtet, bis 2035 klimaneutral zu sein. Es gilt weiterhin, an diesem Ziel festzuhalten.

Für die Stromversorgung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist der Betrieb des Kohlekraftwerks nicht mehr nötig. Bei der Fernwärmeversorgung zeichnet sich jedoch ein anderes Bild. Im Falle einer längeren Kälteperiode muss die Wärmeversorgung der Rostocker Haushalte sichergestellt werden. Das Kraftwerk kann diese Versorgung gewährleisten.

Rostocks Anspruch ist es, dass die Fernwärmeversorgung so schnell wie möglich CO2-neutral erfolgen soll. Die Stadtwerke haben erklärt, dass dies zwischen 2028 und 2030 möglich sein soll. Bis dahin wird auch die Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke CO2 produzieren. Im Falle eines frühzeitigen Ausstiegs aus der Fernwärmelieferung durch das Kohlekraftwerk würde dieses jedoch nicht automatisch stillgelegt werden – dies haben die Betreiber mehrfach erwähnt. Die weiterhin produzierte Wärme des Kraftwerks würde somit ungenutzt freigesetzt werden. Folglich würde sogar mehr CO2 produziert werden, sowohl durch das Kohlekraftwerk, als auch durch die Stadtwerke. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist dies jedoch nicht vertretbar. Klar ist, dass eine CO2-neutrale Fernwärmeversorgung durch die Rostocker Stadtwerke so schnell wie möglich herbeigeführt werden muss. Ein Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung durch das Kohlekraftwerk hin zu den Rostocker Stadtwerken sollte erst dann erfolgen, wenn der CO2-Ausstoß höchstens auf gleichem Niveau oder sogar mit deutlich niedrigeren CO2-Werten – bestenfalls CO2-neutral erfolgen kann.

Nicht zuletzt muss es auch darum gehen, die Preise für die Energie- und Wärmeversorgung auf einem tragbaren Level zu halten. Die Akzeptanz für eine saubere Energiewende wird maßgeblich auch durch die Höhe der finanziellen Belastungen für die Bürger*innen bestimmt. Eine CO2-freie Fernwärmeversorgung muss für alle Menschen bezahlbar sein.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktionsvorsitzender der SPD

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.04.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.04.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen