Änderungsantrag - 2021/BV/2013-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Aufzählung der planerischen, städtebaulichen Ziele wird im 3. Abstrich die Formulierung „max. zul. Höhe 8,75 m“ gestrichen. Die Formulierung heißt dann:

 

 -Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge)

 

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Sachverhalt:

 

Mit Vorgabe der „Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/ Parkhaus an vorhandenen Gebäuden“ sind angemessene Vorgaben gegeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

liegen nicht vor.

 

 

 

                                                                                                              gez.

Uwe Flachsmeyer        Daniel Peters

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      CDU/UFR-Fraktion

 

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen