Änderungsantrag - 2021/BV/2145-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Felix Winter (für den Finanzausschuss)
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.04.2021
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 21, 2021
|
Beschlussvorschlag:
Der erste Absatz des Beschlussvorschlags wird wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Aus-zahlung in Höhe von 850 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 630 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sicherzustellen, die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter sicherzustellen sowie davon 250 TEUR für die Anschubfinanzierung zum Neustart der Kulturszene im Rahmen der Coronapandemie zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem ÄA soll die vorliegende Beschlussvorlage (apl. Bewilligung) um weitere 250 T EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgestockt werden. Die Mittel sollen für eine coronabedingte Anschubfinanzierung zum Neustart der Kulturszene eingesetzt werden.
Auch hier greift die Sonderbestimmung, dass keine Deckungsquelle benannt werden muss, soweit es sich um coronabedingte Mehraufwendungen/ -auszahlungen handelt. Sollte sich bis zum Jahresabschluss 2021 keine Deckung aus dem Gesamthaushalt ergeben, so besteht laut Orientierungserlass aus 10/2020 die Sonderregelung, dass bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnishaushaltes im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann. Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag.
Mit dem ÄA ergeben sich somit insgesamt folgende finanziellen Auswirkungen:
Teilhaushalt: 37
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Erträge |
14.606.700 |
13.885.985,56 |
850.000 |
19 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
12.151.900 |
10.041.590,88 |
|
20 |
Ordentliches Ergebnis |
2.454.800 |
3.844.394,68 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der ordentlichen Einzahlungen |
14.460.800 |
11.660.123,41 |
|
17 |
Summe der ordentlichen Auszahlungen |
13.093.900 |
10.414.457,33 |
630.000 |
18 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
1.366.900 |
1.245.666,08 |
|
1. Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 12800 Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
56990000 |
76990000 |
|
Bezeichnung |
Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget |
Sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget |
|
HAR Vorjahr/Ansatz |
|
361.795,07 |
345.358,85 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0 |
342.000,00 |
AO |
- |
59.775,86 |
219.905,89 |
Aufträge |
- |
0 |
0 |
noch verfügbar |
= |
302.019,21 |
467.452,96 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
850.000 |
630.000 |
Dr. Felix Winter
Vorsitzender des Finanzausschusses
