Informationsvorlage - 2021/IV/2169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

In der Sitzung der Bürgerschaft am 19. Mai 2021 wird die/ der hauptamtliche Beigeordnete – Senator/ Senatorin für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung – gewählt. Die Wahl umfasst auch die Funktion der 1. Stellvertretung des Oberbürgermeisters.

Mit dieser Vorlage wird über den Verfahrensgang unterrichtet. Die Wahl wird in den nachfolgend dargestellten Verfahrensschritten, die zwischen dem Oberbürgermeister und der Präsidentin der Bürgerschaft abgestimmt sind, erfolgen.
 

  1. Die Wahl ist am 10. April 2021 im Städtischen Anzeiger und auf der Homepage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekannt gemacht worden. In der Öffentlichen Bekanntmachung wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, sich bewerben zu können.

 

  1. Der/ die Bewerber/in muss die Befähigung zum Richteramt besitzen und soll mindestens fünf Jahre im höheren Verwaltungsdienst bei einer Kommunalverwaltung oder einer Rechtsaufsichtsbehörde tätig gewesen sein.

 

  1. Die Bewerbungen nebst geeigneten Bewerbungsunterlagen sind vorzugsweise per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Wahl eines/r hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d)“ an personal@rostock.de im pdf-Format bis zum 3. Mai 2021 einzureichen. Die Gesamtgröße der E-Mail darf 5 MB nicht überschreiten. Vorschläge nebst Bewerbungen in Papierform sind an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock –Abteilung Personal-, 18050 Rostock zu adressieren.

 

  1. Die Verwaltung wird den derzeitigen Amtsinhaber Dr. Müller-von Wrycz Rekowski bitten, sich zur Wiederwahl zu stellen und geeignete Bewerbungsunterlagen bis zum 3. Mai 2021 einzureichen.

 

  1. Ab dem 4. Mai 2021 können die Bürgerschaftsmitglieder die Bewerbungsunterlagen bei der Abteilung Personal einsehen (vgl. § 24 Abs. 5 Geschäftsordnung der Bürgerschaft). Die Verwaltung prüft in dieser Zeit die Voraussetzungen „Eignung, Befähigung und Sachkunde“ der eingegangenen Vorschläge und fertigt einen entsprechenden Vermerk an.

 

  1. Zur Tagesordnungsfrist (7. Mai 2021) für die Bürgerschaftssitzung am 19. Mai 2021 wird die Verwaltung einen Wahlvorschlag erstellen. Dieser Vorschlag wird sich auf die Wahl des derzeitigen Amtsinhabers erstrecken, sofern er sich zur Wiederwahl gestellt hat. Auf die Tagesordnung werden weitere bis zum 7. Mai 2021 bei der Präsidentin der Bürgerschaft eingegangene Wahlvorschläge aufgenommen.

 

  1. Am 19. Mai 2021 findet die Wahl im öffentlichen Teil der Bürgerschaftssitzung statt. Die Verwaltung informiert für jede/n Kandidat/in in geeigneter Weise über die Voraussetzungen zur Eignung, Befähigung und Sachkunde.

 

  1. Das Ergebnis der Wahl wird nach Maßgabe des § 40 Abs. 5 S. 4 u. 5. KV M-V binnen einer Woche der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Das geschilderte Verfahren ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.  Die Abstimmung erfolgte nach einem Antrag der Fraktion Rostocker Bund, die Stellen sämtlicher neu zu besetzender Senatorenstellen auszuschreiben. Soweit es die Wahl des/ der hauptamtlichen Beigeordneten für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung betrifft, wurde der Antrag als verspätet angesehen. Die  Fraktionsvorsitzende des Rostocker Bundes hatte nach Unterrichtung über die so gesehene Rechtslage die Rechtsaufsichtsbehörde selbst angeschrieben und am 26. März 2021 folgende Auskunft erhalten: „§ 40 i.V.m. § 37 II KV M-V sieht nur für einen fristgerecht gestellten Antrag auf Ausschreibung eine Ausschreibungsflicht vor. Da ihr Antrag verspätet eingegangen ist, liegt es, soweit ihr Anliegen in der Bürgerschaft keine mehrheitliche Zustimmung findet, im Ermessen des Oberbürgermeisters ihrem Interesse auf Ausschreibung entgegen zu kommen und die Beigeordnetenstelle trotz verkürzter Frist auszuschreiben. Eine rechtliche Möglichkeit, die Ausschreibung zu erzwingen, besteht hierbei nicht.“

 

Um dem Grundsatz des Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz gerecht zu werden, nachdem „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat“, erfolgte mit der Bekanntmachung der Wahl im Städtischen Anzeiger sowie auf der Homepage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch der Hinweis, dass Bewerbungen eingereicht werden können. Die Festlegung wurde vom Oberbürgermeister in Abstimmung mit der Präsidentin getroffen, nachdem die Problematik mit Fraktionsvertreter/innen im Anschluss an die Hauptausschusssitzung vom 23. März 2021 erörtert worden war.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

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liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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