Beschlussvorlage - 2021/BV/2145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 600 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 380 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
- Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums  in der Hansemesse Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für
Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sicherzustellen.

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushaltsrechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (4) Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (4) Nr. 2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie


 

 

 

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Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen der coronabedingten Sonderfinanzierungen sind sicherzustellen. Die nach wie vorher hohen Inzidenzzahlen verlangen eine Weiterbetreibung des Abstrichzentrums. Die bisher bereitgestellten Mittel reichen nicht aus, um die künftigen Mittel ab April abzudecken.

Zusätzlich zu diesen Kosten kommen die Kosten für die Umsetzung des am 03.03.2021 gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin zur Öffnung der PoC-Schnelltestungen für alle asymtomatischen Bürgerinnen und Bürger die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzusichern und vorzufinanzieren sind. 


Abstrichzentrum

Im November 2020 erfolgte die Errichtung eines Abstrichzentrums in der Hansemesse Rostock.
Seitdem sind folgende Kosten entstanden:

Kosten Abstrichzentrum

November

Dezember

Januar

Februar

16 Tage

17 Tage

20 Tage

20 Tage

Messehalle

32.955,89

49.546,00

47.777,83

43.924,82

Reinigung

1.370,25

1.552,95

1.928,51

1.928,51

DRK

43.670,01

29.434,93

59.461,40

44.318,43

Personalkosten Klinikum Südstadt Rostock (ärztl. Leistungen)

11.434,77

8.524,53

11.995,39

10.354,58

Büromaterial

70,62

0,00

187,78

0,00

Hinweisschilder (einmaliger Aufwand)

696,75

0,00

0,00

0,00

Umsetzung digitale Erfassung Anamnese (einmaliger Aufwand)

5.600,00

0,00

0,00

0,00

Gesamt

95.798,29

89.058,41

121.350,91

100.526,34

Mit der weiteren Betreibung des Abstrichzentrums entstehen monatliche Kosten von schätzungsweise
110 TEUR, die über das im vergangenen Jahr bereitgestellte Budget in Höhe von 1.300 TEUR und der Bewilligung 2021/BV/1968 (davon wurden nach Beschlussfassung 342 TEUR für das Abstrichzentrum bereitgestellt) nicht mehr ausreichen, um die künftigen Monate ab April abzudecken.

Mit der Bewilligung sollen durch die Bürgerschaft zunächst finanzielle Mittel im Ergebnishaushalt von 330 TEUR und im Finanzhaushalt von 110 TEUR genehmigt werden, die nach aktueller Kostenschätzung bis Ende Juni 2021 benötigt werden.

Die Abrechnung der Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb von Testzentren gemäß §13 Abs. 1 der Corona-Testverordnung (TestVO), dazu zählt das Testzentrum in der Hansemesse Schmarl, erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Die KVMV behält für ihren zusätzlichen Aufwand einen Verwaltungskostensatz in Höhe von 1% des Gesamtbetrages der Abrechnung ein.

Durch das Gesundheitsamt wurde sowohl der Antrag zur Abrechnung bei der KVMV gestellt als auch die erste Abrechnung für die Monate November 2020 bis Januar 2021 eingereicht. Die Abrechnung für Februar ist in Vorbereitung. Da die Abrechnungen durch die KVMV immer quartalsweise erfolgen, ist mit der Refinanzierung Ende April/ Anfang Mai zu rechnen.

Bürgertests

Der am 03.03.2021 gefasste Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder sieht unter Punkt 2 eine Öffnung der PoC-Schnelltestungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger vor. Diese haben aktuell Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Test pro Woche. Dieser getroffene Beschluss erfordert höchste Eile bei der Umsetzung. Deshalb werden vom Land MV für die Kommunen Schnelltests zur Verfügung gestellt, die jedoch vorzufinanzieren sind. Für die HRO werden rund 26.000 Schnelltests geliefert, die Kosten betragen ca. 70.000 EUR.

Die Refinanzierung sowohl der Tests als auch der Testvornahmen erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Schnelltests Verwaltung

Ab April 2021 soll den Mitarbeitern in Präsenz wöchentlich ein Testangebot von 2 Schnelltests unterbreitet werden. Auch hier ist vorerst eine Planung bis Ende Juni 2021 vorgesehen, die eine Mittelbereitstellung von schätzungsweise 200 TEUR zur Folge haben wird.

Die Kosten für die Schnelltests für die Mitarbeiter*Innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind nicht erstattungsfähig.

Sollten darüber hinaus weitere finanzielle Mittel für die zuvor genannten Punkte benötigt werden, so wird der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss erneut eine außerplanmäßige Bewilligung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Folgende Inanspruchnahmen der Coronabudgets sind 2020 und 2021 bisher entstanden:

 

 Budget

Ergebnis 2020

Ergebnis 2021

verfügbar

Ergebnishaushalt

1.300.000

938.204,93

59.775,86

302.019,21

Finanzhaushalt

1.300.000 + 342.000

= 1.642.000

954.641,15

219.905,89

467.452,96

Stand 15.03.2021

Teilhaushalt: 37

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

14.606.700

13.885.985,56

600.000

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

12.151.900

10.041.590,88

 

20

Ordentliches Ergebnis

2.454.800

3.844.394,68

     

Finanzhaushalt
            - in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

14.460.800

11.660.123,41

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

13.093.900

10.414.457,33

380.000

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.366.900

1.245.666,08

     

 

1.        Mehraufwendungen/- auszahlungen

Produkt: 12800                   Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56990000

76990000

Bezeichnung

Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget

Sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget

HAR Vorjahr/Ansatz

 

361.795,07

345.358,85

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0

342.000,00

AO

-

59.775,86

219.905,89

Aufträge

-

0

0

noch verfügbar

=

302.019,21

467.452,96

Neue Haushaltsüberschreitung

 

600.000

380.000

Hinweis: Seit Beginn der Corona-Pandemie werden alle anfallenden Ausgaben die im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 stehen federführend durch das Brandschutz- und Rettungsamt gebucht. Dies betrifft die Kosten für das Impfzentrum, Abstrichzentrum und die zu Beginn der Pandemie auch anfallende Kosten für Hygiene- und Schutzausrüstungen innerhalb der Stadtverwaltung.

 

2.     Nachweis der Deckung für Aufwendungen in Höhe von 600.000 EUR und Auszahlungen in Höhe von 380.000 EUR

Die Kosten für das Abstrichzentrum und die  Bürgerschnelltests sind erstattungsfähig. Hierfür muss die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Vorleistung gehen.

Für coronabedingte Mehraufwendungen/ -auszahlungen, die gegenüber Dritten nicht erstattungsfähig sind (bspw. Schnelltests Verwaltungsmitarbeiter), hat der Landtag Mecklenburg Vorpommern am 28.01.2021 das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen. § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes regelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen oder Aufwendungen, die Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zu leisten sind, abweichend von § 50 Abs. 1 KV M-V auch zulässig sind, wenn deren Deckung nicht gewährleistet ist. 

Die außerplanmäßige Bewilligung wirkt sich durch die fehlende Deckungsquelle negativ auf den Ausgleich des Gesamthaushaltes aus. Sollte sich bis zum Jahresabschluss 2021 keine Deckung aus dem Gesamthaushalt ergeben, so besteht laut Orientierungserlass aus 10/2020 die Sonderregelung, dass  bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnishaushaltes im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann.  Alternativ erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 37

 

Produkt: 12800      Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

  2021

  56990000/ 76990000

Sonstige lfd. Aufwendungen/ Auszahlungen der Verwltungstätigkeit - Coronapandemie

 

  600.000

 

  380.000

 

 

x 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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08.04.2021 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 600 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 380 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
- Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums  in der Hansemesse Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für
Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sicherzustellen.

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushaltsrechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von 600 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 380 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit - Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums  in der Hansemesse Rostock sicherzustellen sowie die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sicherzustellen.

 

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushalts­rechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2145:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von 850 TEUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 630 TEUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990000/76990000 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Coronabudget“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Abstrichzentrums in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sicherzustellen, die Finanzierung anfallender Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungs­mitarbeiterinnen und –mitarbeiter sicherzustellen sowie davon 250 TEUR für die Anschubfinanzierung zum Neustart der Kulturszene im Rahmen der Coronapandemie zur Verfügung zu stellen. 

 

Die Deckung erfolgt vorrangig durch Kostenerstattungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und durch eine aktuelle haushalts­rechtliche Sonderbestimmung. nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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