Dringlichkeitsvorlage - 2021/DV/2133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss fasst anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für die Maßnahme 8354802202100130 - Errichtung einer provisorischen Anlegestelle im Hafen „Schnatermann“ in Höhe von 500.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 8354802202100130 Errichtung einer provisorischen Anlegestelle im Hafen „Schnatermann“ in Höhe von 500.000,00 EUR, Konto 78532000, wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 54801 Maritime Wirtschaft und Hafenbau, Maßnahme 8354801201800329 Elektrofähre, Anlegestelle Gehlsdorf/ Kabutzenhof in Höhe von 500.000,00 EUR, Konto 78532000 .

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (4) S. 2 Kommunalverfassung (KV) M-V i. V. m. § 6 (4) Nr. 2 Hauptsatzung

(Zuständigkeit Bürgerschaft);

§ 35 (2) S. 4 KV M-V

(Entscheidung anstelle Bürgerschaft)

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2021/BV/1994 der Bürgerschaft vom 3. März 2021

Nr. 2021/AN/2011 der Bürgerschaft vom 3. März 2021
 

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Begründung der Dringlichkeit:

In der Diskussion und den Entscheidungsvorgängen der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde der breite, über alle Fraktionen der Bürgerschaft tragende, Wille bekundet, dass schnellstmöglich mit dem Planungs- und Genehmigungsprozess zu beginnen ist und möglichst in 2021 die notwendigen Baumaßnahmen für das Provisorium abzuschließen sind. Somit soll die Fahrgastschifffahrt zum Naherholungsgebiet Schnatermann wieder ermöglicht werden.

 

Für die zeitnahe Gewährleistung einer zügigen Planung, Genehmigung und Durchführung bedarf es der kurzfristigen Mittelbereitstellung bis zum 24. März 2021 .

 

Die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der Bürgerschaft unter Einhaltung der geltenden Fristen aus KV und Geschäftsordnung war somit nicht mehr möglich.

 

Die außerplanmäßige Sitzung des Hauptausschusses am 23. März 2021 bietet die Chance, den Auftrag aus der vergangenen Bürgerschaftssitzung wie beschlossen schnellstmöglich umzusetzen.

 

Die Entscheidung des Hauptausschusses wird der Bürgerschaft in ihrer planmäßigen Sitzung am 21. April 2021 entspr. § 35 (2) S. 5 KV M-V zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Sachverhalt:

Der „Schnatermann“ befindet sich im touristischen Naherholungsgebiet der Rostocker Heide und somit auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Hieran angrenzend liegt der Hafen am „Schnatermann“ am Übergang vom Breitling in den Moorgraben, der über den Radelsee nach Markgrafenheide führt.

 

Der Seglerhafen wurde in den 1974er Jahren im Rahmen eines Ersatzneubaus geplant und gebaut.

 

Die Bausubstanz der kommunalen Kaianlage am Schnatermann hat sich bereits seit mehreren Jahren stetig verschlechtert. Die Lebensdauer hafenbaulicher Anlagen ist mit etwa 50 Jahren begrenzt, sodass bei der turnusmäßigen Überprüfung (Hauptprüfung) der Kaianlage gem. DIN 1076 bzw. VV-WSV 2101 durch das bewirtschaftende Hafen- und Seemannsamt, als auch durch ein externes Ingenieurbüro, gravierende Mängel am Gesamtsystem der Kaianlage Schnatermann festgestellt wurden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann die Verkehrssicherheit des Hafens nicht mehr gewährleisten.

 

Die Anlage wurde zum 16.01.2021 für den öffentlichen Verkehr gesperrt und die vorhandenen Festmacheeinrichtungen wurden zurückgebaut.

 

Durch das Hafen- und Seemannsamt wurden in der Informationsvorlage Nr. 2020/IV/1797 diverse Neubauvarianten bzw. Provisorien untersucht und vorgestellt.

 

Als kurzfristige Handlungsmaßnahme wurde zwecks Wiederaufnahme des Fahrgastschiffbetriebes der Bau eines öffentlichen Anlegers in Anlehnung an die Variante Provisorium 2 (Informationsvorlage Nr. 2020/IV/1797) vorbereitet und die Beschlussvorlage Nr. 2021/BV/1994 durch Beschluss vom 03.03.2021 in der Bürgerschaft bestätigt. Weiterhin wird zusätzlich durch einen weiteren Schwimmsteg die Möglichkeit für einige Gastliegeplätze für Sportboote geschaffen.

 

Hierzu sollen die durch den Neubau der Fähranlegestellen Gehlsdorf/ Kabutzenhof freiwerdenden Schwimmsteganlagen angepasst und am Standort Schnatermann wiederverwendet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

überplanmäßig  außerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83


- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

27.012.300,00

27.012.300,00

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.927.000,00

34.927.000,00

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-7.914.700,00

- 7.914.700,00

     

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

 Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

 

Produktkonto:

54802

 

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354802202100130

Errichtung einer provisorischen Anlegestelle

im Hafen „Schnatermann“

Investitionsposition

1

 

 

 

Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0,00

Haushaltsansatz

+

     

0,00

Mindereinzahlungen

-

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz AO:

-

 

0,00

                                                                                   Aufträge:      

-

 

 0,00

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

500.000,00

 

 

 

 

 

 

Gesamtauszahlungen

=

 

500.000,00

 

 

 

a)         Unabweisbarkeit:

Die Lebensdauer der hafenbaulichen Anlagen ist mit etwa 50 Jahren begrenzt, sodass bei der turnusmäßigen Überprüfung (Hauptprüfung) der Kaianlage gem. DIN 1076 bzw. VV-WSV 2101 durch das bewirtschaftende Hafen- und Seemannsamt, als auch durch ein externes Ingenieurbüro, gravierende Mängel am Gesamtsystem der Kaianlage Schnatermann festgestellt wurden. Die gesamte Spundwand ist stark korrodiert (Blattrostbildung) und weist zahllose Durchrostungen auf. Im Bereich der häufig vorhandenen Fehlstellen der Spundwand kommt es zu Ausspülungen des dahinterliegenden Erdreiches sowie Absackungen an der Oberfläche.

Zur bedarfs- und fristgerechten Umsetzung des Vorhabens und Finanzierung der unvermeidbaren Kosten ist eine Bereitstellung der beantragten Mittel unverzichtbar.

 


b)        Unvorhersehbarkeit:

Die Bausubstanz der kommunalen Kaianlage am Schnatermann hat sich bereits seit mehreren Jahren stetig verschlechtert. Durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock konnte die Verkehrssicherheit des Hafens nur aufgrund aufwendiger Unterhaltungsmaßnahmen (Zeitraum 2005-2020 rund 300T €) gewährleistet werden.

Wir als Hafenbetreiber sind dem Prüfvermerk, dass eine Standsicherheit/Dauerhaftigkeit der untersuchten Kaianlage nicht mehr der Verkehrssicherungspflicht entspricht nachgekommen und haben daraufhin die Anlage zum 16.01.2021 für den öffentlichen Fahrgastschiffbetrieb gesperrt und die vorhandenen Festmacheeinrichtungen zurückgebaut.

3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54801

Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

Produktkonto:

54802

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354801201800329

Elektrofähre, Anlegestellen Gehlsdorf/Kabutzenhof

Investitionsposition

3

Anlegestellen Fährverbindung Gehlsdorf/Kabutzenhof

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

3.000.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

_

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

_

 

105,57

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

2.979.942,87

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

500.000,00

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Mit der Beschaffung der neuen Personen-Elektrofähre für die Fährverbindung Gehlsdorf/ Kabutzenhof sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den beiden Anlegestellen Gehlsdorf/ Kabutzenhof notwendig. Die erforderlichen Planungsleistungen werden derzeit durch ein Planungsbüro erbracht. Im Zuge der Ausschreibung der Bauleistungen Anlegestellen wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass die geplanten Mittel in ihrer ursprünglichen Kostenberechnung geringer abgerechnet werden als erwartet.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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Mar 23, 2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen