Stellungnahme - 2021/AN/2086-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeit für die Planung und Durchführung des Schulschwimmens liegt organisatorisch und personell beim Staatlichen Schulamt. Für die frei getragenen Schulen erfolgt der Schwimmunterricht durch vereinsgebundene Schwimmschulen. Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt stellt die benötigten Wasserflächen zur Verfügung und sichert den reibungslosen Betrieb ab.

 

Zu 1.:

Der OB wird beauftragt zu prüfen die Lehrschwimmhallen während der Sommerferien geöffnet zu halten.

 

Betriebsbedingt kann die Lehrschwimmhalle max. in den ersten zwei Ferienwochen für ein täglich abgestimmtes Zeitfenster zusätzlich für das Schulschwimmen geöffnet bleiben. Eine durchgehende Öffnungszeit der Schwimmhalle in den Sommerferien ist nicht möglich, da alle notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den technischen Anlagen (Badebeckenwasseraufbereitungsanlage, Desinfektionsanlage, Lüftungs- und Heizungsanlagen usw.) und geplante Sanierungen in der Sommerschließzeit durchgeführt werden. Hierzu ist das jährliche Ablassen des Badebeckenwassers aller vier Becken erforderlich. Die vorgenannten Arbeiten werden durch Fach- bzw. Wartungsfirmen durchgeführt und sind zwischen dem KOE und der Betriebsleitung des Hallenschwimmbades Neptun abgestimmt und koordiniert. Hierfür bedarf es einer tagesgenauen Terminkette und Taktung, damit zum Schuljahres- und Saisonbeginn der Schwimmhallenbetrieb wieder pünktlich aufgenommen werden kann.

 

Eine Verlängerung der Öffnungszeiten für die ersten zwei Ferienwochen macht jedoch nur Sinn, wenn im Vorfeld geklärt ist, wann und wie oft Schulklassen tatsächlich Wasserflächen für ihren Schwimmunterricht benötigen. Dazu müsste das Staatliche Schulamt eine Unterrichtsplanung für den erweiterten Schwimmunterricht, inkl. Lehrpersonal und Schulklassen vornehmen. Das gilt gleichermaßen für die Planungen der frei getragenen Schulen mit den Vereinen. Auch hier muss im Vorfeld angezeigt werden wer, wann, wo und mit wie vielen Kindern Schwimmunterricht durchführen möchte. Generell setzt das gesamte Vorhaben die Bereitschaft der Schulen voraus, in den Ferien Schwimmunterricht durchzuführen.

 

 

 

Für das Schulschwimmen des Staatlichen Schulamtes und den Schwimmunterricht der Vereine, sollten vorrangig die Randbahnen in allen Schwimmbecken in den benötigten Unterrichtszeiten zur Verfügung gestellt werden. Dies setzt voraus, dass der Schwimmsport im Erwachsenenbereich weiterhin bis zu den Sommerferien ausgesetzt bzw. eingeschränkt wird. Sollte der gesamte Vereins- und Breitensport durch neue Verordnungen genehmigt werden, sind keine zusätzlichen Wasserflächen (Randbahnen) verfügbar.

 

Zu 2.:

Der OB wird beauftragt zu prüfen die Sonntagsöffnungszeiten der Schwimmhalle an die Öffnungszeiten der Schwimmhalle in Gehlsdorf anzugleichen.

 

Die WIRO Schwimmhalle hat am Sonntag in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Neptun Schwimmhalle hat sonntags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

 

Eine Anpassung der Sonntags-Öffnungszeiten an die Öffnungszeiten der Schwimmhalle Gehlsdorf ist in der Lehrschwimmhalle durchführbar, wenn eine personelle Aufstockung im Bereich des für den Betrieb zwingend erforderlichen Fachpersonals (Wasseraufsicht, Wasseraufbereitung, Badewärter, Rezeption, …) vorgenommen wird. Außerdem ist die Verfügbarkeit von ausgebildeten Schwimmlehrer*Innen Voraussetzung. Geprüft werden müsste ebenfalls, ob eine zeitliche Verlagerung des gegenwärtig eingeplanten öffentlichen Schwimmens in die zusätzlich entstehenden Zeiten zwischen 15:00 und 20:00 Uhr konsensfähig ist.

 

Zum Änderungsantrag 2021/AN/2086-01 (ÄA) nehmen wir wie folgt Stellung:

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, das Landesprogramm „MV kann schwimmen“ auch in Rostock umfassend zu nutzen.

 

Grundsätzlich ist das Landesprogramm „MV kann schwimmen“ sehr begrüßenswert. Auch für die Umsetzung dieses Programms gelten allerdings die unter 1. und 2. genannten Randbedingungen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben