Beschlussvorlage - 2021/BV/2085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-1TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“, begrenzt

im Nordwesten:  durch die Max-Planck-Straße,

im Nordosten:  durch die Joachim-Jungius-Straße,

im Südosten:   durch die Max-von-Laue-Straße,

im Südwesten: durch die Grundstücke Max-Planck-Straße 5a und
    Max-von-Laue-Straße 1,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss vom 06.04.2016 für den größeren Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2015/BV/1435 vom 06.04.2016
 

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Sachverhalt:
 

Der bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-
1 TB „Studieren und Wohnen beim Pulverturm – 1. Teilbereich“ weist gegenwärtig bereits Wohnheime für Studierende in Zeilenbauweise auf, deren Wohnheimplätze über das „Studierendenwerk Rostock-Wismar“ vergeben werden.

 

 

Anlass und Ziel der Planung sind die geplanten baulichen Erweiterungen der Wohnheime durch das „Studierendenwerk Rostock-Wismar“ zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Studierende, deren geplante Gebäudehöhen und überbaubare Grundstücksflächen (L-förmige Zeilen) ein Planungserfordernis gemäß § 1 (3) Satz 1 BauGB begründen.

 

 

Um hier möglichst kurzfristig Planungsrecht zu schaffen, wurde dieser 1. Teilbereich vom größeren Geltungsbereich des Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ abgetrennt und vorgezogen. Die Schaffung von Wohnraum für Studierende genießt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock höchste Priorität und sollte nicht durch die im ursprünglichen Geltungsbereich erforderlichen Abstimmungen mit der Kirche als Flächen-Eigentümerin und der Universität Rostock, als einer der späteren Nutzer, verzögert werden.

 

 

Anders als im Aufstellungsbeschluss vom 06.04.2016 für den größeren Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191 beschrieben, kann und soll, zwecks Verfahrensbeschleunigung, dieser 1. Teilbereich als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ zur Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB fort geführt werden. Die im § 13a BauGB beschriebenen Voraussetzungen werden erfüllt; Näheres hierzu führt die Begründung auf. Somit kann der Umweltbericht für diese Teilfläche entfallen. Dennoch wurden ein Artenschutz- (AFB) und ein grünordnerischer Fachbeitrag sowie eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die gemeinsam mit den übrigen Planungsunterlagen öffentlich ausliegen werden.

 

 

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des 1. Teilbereichs gegenwärtig als Wohnbauflächen dar. Gemäß §13a (2) Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung später im Zusammenhang mit der größeren verbleibenden Teilfläche des Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 09.SO.191, für die eine FNP-Änderung erforderlich sein wird, angepasst werden.

 

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 2,44 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

- alle Kosten der Bauleitplanung inklusive erforderlicher Gutachtenvergabe trägt, gemäß eines städtebaulichen Vertrags mit der HRO, das „Studierendenwerk Rostock-Wismar“

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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