Stellungnahme - 2021/AN/1972-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Dass die Rostocker Kulturszene in der Neustartphase einer Anschubfinanzierung bedarf, ist unbestritten. Dazu sollen möglichst Fördermittel des Bundes und/oder des Landes in Anspruch genommen werden. Möglichkeiten und Notwendigkeit kommunaler Kofinanzierungen werden von uns ständig geprüft und aktiv bei den Behörden abgefragt, welche die Fördermittel ausschreiben. Unseres Erachtens besteht bei dem Landesprogramm "Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft", das Bestandteil des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist, ein Kofinanzierungsbedarf. Sobald dieses Programm fortgeschrieben oder ggf. vom Bundesprogramm Neustart Kultur übernommen wird, werden wir den Antragstellern Auskunft darüber geben müssen, ob deren Projekte von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mitfinanziert werden. Die Förderprogramme des Bundes für Kultur waren häufig stark überzeichnet. Deshalb werden wir zügig agieren müssen. Außerdem gehen wir davon aus, dass für das Programm REACT-EU Förderanträge gestellt werden, die ggf. auch einer kommunalen Kofinazierung bedürfen. Auch bei diesem Programm müssen wir uns in der ersten Jahreshälfte zu Kofinanzierungsanfragen positionieren. Dieses notwendige schnelle Agieren stünde allerdings einem von der Bürgerschaft im Juni zu beschließenden Konzept entgegen.     

 

Der Abbau von Bürokratie ist im Zusammenhang mit einem Kofinanzierungsfonds nur schwerlich umsetzbar, da die Förderprogramme von Dritten vorgegeben werden und damit auch der bürokratische Aufwand.

Bei der kommunalen Förderung der Kulturszene wurden in den vergangenen Jahren in erheblichen Umfang bürokratische Hürden abgebaut. Die Koordinierung mit dem Land als weiteren Zuwendungsgeber hat sich erheblich verbessert, was für die Kulturszene als Zuwendungsempfängerin zu weniger Aufwand führte.

Grundsätzlich sehen wir durchaus den Bedarf an einem Kofinanzierungsfonds, wobei dafür noch 150 TEUR zu Verfügung stehen (2020/AN/1560). An ein Konzept sollte dieser Fonds jedoch nicht gekoppelt werden, weil diese Kopplung die notwendige Handlungsschnelligkeit gefährden würde.

 

 

 

 

Da die angegebene Deckungsquelle nicht mehr zur Verfügung steht gehen wir davon aus, dass die angegebenen 150 TEUR für diesen Zweck auskömmlich sein müssen.

 

Reduzieren

 

 

 

 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.03.2021 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

08.04.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.04.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1020420&TOLFDNR=7150294&VOLFDNR=1020420&selfaction=print