Antrag - 2021/AN/2055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss unverzüglich eine überarbeitete Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII zum Beschluss vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Seit Ende 2014 haben Kindertagespfleger*innen in Rostock und Schwerin eine unzureichende Finanzierung bemängelt und höhere Sätze bei Sachkosten und Anerkennungsbetrag für die Förderleistung geltend gemacht.

Die Nichtgewährung führte 2016 zum Rechtsstreit.

Gegen das Urteil des VG Schwerin vom 11.10.2017 zugunsten der Kindertagespfleger*innen gingen die Städte Rostock und Schwerin in Berufung.

Mit Urteil des OVG Greifswald vom 03.12.2019 wurde eine richtungsweisende Entscheidung für die Finanzierung der Kindertagespflege in ganz MV getroffen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil wurde im Juni 2020 rechtskräftig.

 

Der Jugendhilfeausschuss Schwerin hat am 03.12.2020 den Beschluss zur Festsetzung der Tagespflegesätze für Kindertagespflegepersonen in Umsetzung des OVG-Urteils vom 03.12.2019 und Beschluss der neuen Handreichung für die Festlegung der laufenden Geldleistungen nach § 23 SGB VIII für die in der Landeshauptstadt Schwerin tätigen Kindertagespflegepersonen gefasst.

Die Sätze wurden rückwirkend bis 2014 neu festgesetzt und Kosten erstattet.

Ab 01.01.2021 gelten in Schwerin angepasste Sätze.

 

Da die Entscheidung des OVG Greifswald auf einem Schweriner Fall basiert, weigert sich die Stadt Rostock bisher, das Urteil umzusetzen. Dabei ist die Fallkonstellation gleich und die Grundsätze der gerichtlichen Entscheidung werden sich nicht ändern.

Als Anwesende bei der OVG-Verhandlung vom 03.12.2019 kann ich versichern, dass es damals eine ausschließlich zeitliche Frage war, die das Gericht bewog, die Fälle nicht in einem Termin zu behandeln.

 

Die Kindertagespfleger*innen warten in Rostock seit 2014 auf eine verbesserte Finanzierung. Es ist mit keiner anderen Entscheidung für Rostock zu rechnen als mit der vom 03.12.2019. Die Betroffenen sollten nicht länger hingehalten werden, zumal höhere Zahlungen auch der Qualität der Kindertagespflege zugutekommt.

 

Die Stadt Rostock ist rechtlich verpflichtet neue Bescheide auszustellen, rückwirkend bis 2014.

Die Jugendämter waren auch für den Ausgleich nicht gezahlter Elternbeiträge zuständig (bis 31.12.2019, danach Elternbeitragsfreiheit), so dass auch diese Gelder an die Rostocker Kindertagespfleger*innen auszureichen sind.

 

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Kindertagespflege in Rostock seit mindestens sechs Jahren (Zeitpunkt der Geltendmachung von Ansprüchen) unterfinanziert wird. Dies hat auch zur existentiellen Aufgabe von zahlreichen Tagespflegepersonen geführt.

Ebenso wenig ist es hinnehmbar, dass die Stadt Rostock an Rechtsstreitigkeiten festhält, deren Ausgang seit langem absehbar ist.

 

Bei der Ausgestaltung der Finanzierung sind die folgenden Hinweise des OVG Greifswald zu berücksichtigen um erneute Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden:

 

Förderleistung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat einen konkreten Betrag zur Anerkennung der Förderleistung für die Kindertagespflege festzulegen und die einzelnen Kriterien zu begründen. Es gelte entsprechend KiföG MV das Mindestlohngebot. Für Abweichungen ist eine nachvollziehbare (und damit rechtlich überprüfbare) Begründung vorzunehmen.

 

Sachkosten

Angemessene Kosten sind auf Basis tatsächlicher Kosten, wie z.B. Miete, anzuerkennen. Eine Pauschalierung ist möglich. Die jeweiligen Festsetzungen sind nachvollziehbar zu begründen.

 

Fach- & Sachgerechtigkeit

Das OVG Greifswald wies darauf hin, dass es sich bei der Finanzierung der Kindertagespflege um eine pflichtige Aufgabe handelt. Die Festsetzungen haben ausschließlich auf Basis von Fach- & Sachgerechtigkeit zu erfolgen und nicht mit Blick auf das Haushaltsrecht der Politik. Daher ist für die Entscheidung auch nicht die Bürgerschaft zuständig, sondern der Jugendhilfeausschuss.

 

Bisherige Anträge der Fraktion Rostocker Bund zum Sachverhalt:

 

2019/AN/0017

03.06.2019

Rücknahme einer Berufung gegen die Bescheidung von Kosten der Kindertagespflege

2019/AN/0065

02.08.2019

Kindertagespflege: Rücknahme der Berufungsklage vom 18.01.2018 und Überarbeitung der Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung

2019/AN/0633

30.12.2019

Anstreben eines Vergleichs in der Kindertagespflege

2019/AN/0634

30.12.2019

Neuregelung in der Finanzierung der Kindertagespflege

2020/AN/1013

19.05.2020

Abschluss von Vergleichen mit Kindertagespfleger*innen

2020/AN/1014

19.05.2020

Neuregelung der Finanzierung der Kindertagespflege

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.03.2021 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

Erweitern

21.04.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt

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