Stellungnahme - 2020/AM/1508-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Einführung eines kostenlosen Vorschultickets?

Es liegt ein mit dem VVW abgestimmter Vertragsentwurf vor. Darin ist für das Vorschulschulticket ein Antragsverfahren vorgesehen, in dessen Rahmen die Anspruchsberechtigung auf dem Antragsformular vor Bearbeitung in der VVW Abo-Zentrale zu bestätigen ist.

Vor dem Hintergrund der Ausstellung der Kita-Berechtigungsscheine ist eine Verortung der Aufgabe im Amt für Jugend, Soziales und Asyl angedacht. Derzeit wird der konkrete Prozess mit dem zuständigen Senatsbereich abgestimmt.

 

  1. Ist eine Einführung zum 1.01.2021 möglich? Wenn nicht: für wann ist eine Einführung geplant?

Eine Umsetzung wird zum 01.08.2021 angestrebt, zunächst befristet für 1 Jahr in Anlehnung an die Vereinbarung zum kostenfreien Schülerticket.

 

  1. Welche Nutzungsmodalitäten und Tarifbedingungen sind für das Vorschulticket vorgesehen?

Das Vorschulticket gilt für Kinder im Alter von 6 Jahren, die noch nicht für den Erwerb eines Schülertickets berechtigt sind. Es schließt damit die Lücke zwischen der Kostenfreiheit für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren und dem kostenfreien Schülerticket. Voraussetzung für das kostenfreie Vorschulticket ist ein Hauptwohnsitz der Kinder in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Das Vorschulticket ist von den Eltern zu beantragen und wird in Form eines laminierten, per­so­nalisierten Ausweises mit aufgedrucktem Geltungszeitraum ausgefertigt und postalisch zugesandt. Es beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

 

  1. Wie viele Kinder würden von dem kostenlosen Vorschulticket derzeit profitieren?

Im Schuljahr 2021/2022 würden ca. 1.920 Kinder davon profitieren können.

 


  1. Wie hoch wären die jährlichen Kosten?

Die jährlichen Kosten sind abhängig von den gestellten Anträgen. Bei einer Inanspruchnahme von 100% wären im Haushaltsjahr 2021 95.639 € und im Haushaltsjahr 2022 310.930 € zu veranschlagen.

 

Die Federführung wird von nun an die Zentrale Steuerung übernehmen und eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaftssitzung im April 2021 vorbereiten.

Mit einem positiven Votum der Bürgerschaft können dann die Zustimmung der Gremien beim VVW eingeholt und das benötigte Tarifgenehmigungsverfahren gestartet werden, wofür 2-3 Monate eingeplant werden müssen. Damit wäre eine Umsetzung zum 01.08.2021 möglich.

 

 

Claus Ruhe Madsen

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