Stellungnahme - 2021/AN/1911-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bedarfsermittlung für eine solche Stelle gestaltet sich schwierig. Die Beratung muss in jedem Fall höchsten fachlichen Standards entsprechen, weshalb von einer halben Stelle oder noch weniger zur Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe abgeraten wird. Die Verwaltung sieht für die Hanse- und Universitätsstadt allein keinen Bedarf, der über eine halbe Stelle hinausgehen könnte, wenn er überhaupt so groß ist. Eine Landesberatungsstelle erscheint hingegen sinnvoll. Die Verwaltung hat bereits erste Kontakte mir der Landesregierung geknüpft und grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe bei entsprechenden Rahmenbedingungen signalisiert. Eine abschließende Aussage zur Position der Landesregierung war noch nicht zu erhalten, die Beschlussfassung der Bürgerschaft kann aber geeignet sein, den Entscheidungsprozess in der Landesregierung positiv im Sinne der Antragsteller*innen zu beeinflussen. Stellen oder finanzielle Mittel sind derzeit im städtischen Haushalt nicht geplant.

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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