Stellungnahme - 2021/AN/1881-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Verwaltung nimmt zum vorgenannten Antrag wie folgt Stellung:

Einer Betrachtung der Rekommunalisierung als einer möglichen Variante für die zukünftige Erbringung der Reinigungsleistungen in öffentlichen Gebäuden steht grundsätzlich nichts entgegen.

Die Stadtverwaltung begrüßt darüber hinaus grundsätzlich eine intensive, gegen-überstehende und auf die optimale Zielerreichung ausgerichtete Auseinandersetzung mit verschiedenen Varianten der Leistungserbringung.

Das Prüfergebnis wird vor dem Hintergrund einer detaillierten Auseinandersetzung dieses umfangreichen Prüfauftrages bis spätestens zur Sitzung der Bürgerschaft im August 2021 nicht vorzulegen sein.

Ein belastbares Ergebnis braucht mehr Zeit und könnte ggf. im 4. Quartal 2021 erstellt sein. 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben