Dringlichkeitsantrag - 2021/DA/2045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“ gemeinsam mit dem Investor eine Lösung für einen freiwilligen Grünausgleich in geeigneter Weise verbindlich festzulegen. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft zusammen mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vorzulegen.

 

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Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Antrag steht in direktem Zusammenhang mit der Vorlage Nr. 2020/BV/1816 und muss gemeinsam diskutiert werden. Inhaltlich handelt es sich aber nicht um einen Änderungsantrag.

 

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2021 auf Basis der Vorlage Nr. 2020/BV/1816 ausführlich mit der Thematik befasst. Dabei wurde darauf verwiesen, dass es aufgrund des gewählten Verfahrens keine rechtliche Verpflichtung für einen Grünausgleich gibt. Ein Vertreter des Investors hat aber zugesagt, für einen Grünausgleich auf freiwilliger Basis offen zu sein. Diese mündliche Aussage soll mit dem vorliegenden Antrag vertraglich gebunden werden.

 

Bei Verfahren nach § 13b BauGB kann gesetzlich kein Grünausgleich gefordert werden, dieser könnte aber auf freiwilliger Basis auch vorgenommen werden. Da es sich bei der Fläche nicht um eine ehemals intensiv bebaute Fläche handelt, sondern um eine Grünfläche (gewerblich genutzter privater Gartenbaubetrieb), ist ein freiwilliger Grünausgleich sinnvoll, zumal es sich um eine Fläche in direkter Nähe zum Warnowufer handelt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Beschlüsse

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02.03.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen