Änderungsantrag - 2020/AN/1758-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

„Von der Vorgabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien in Bezug auf Recycling-Kunststoffe darf abgewichen werden, wenn es sachlich geboten oder deren Einsatz wirtschaftlich nicht vertretbar ist.“

 

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Sachverhalt:

 

Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht hervor, dass zwar grundsätzlich alle Beteiligten die Verwendung nachhaltiger, umwelt- und ressourcenschonender Kriterien begrüßen. Aus den dargestellten Beispielen geht allerdings auch hervor, dass dies nicht bei allen Beschaffungen von Waren, Dienst- und Bauleistungen uneingeschränkt möglich ist, sodass in einigen Fällen von der Vorgabe abgewichen werden darf.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

 

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen