Informationsvorlage - 2021/IV/2041
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/AN/1241 zur
Einführung sog. Elternhaltestellen an allen Rostocker Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.03.2021
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 24, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 6, 2021
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May 11, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 21, 2021
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May 19, 2021
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Sachverhalt:
Der Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben nimmt als Untere Verkehrsbehörde Aufgaben zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wahr.
Die Schulwegsicherung ist dabei bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2019/AN/4639 vom 15.05.2019 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum 31.12.2020 ein Verkehrskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser vorzulegen.
Das Konzept soll für alle Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.
Der nunmehr gefasste Beschluss Nr. 2020/AN/1241 beauftragt den Oberbürgermeister die Einführung sogenannter „Elternhaltestellen“ zu prüfen.
Die Beschlüsse werden vom Grundsatz her befürwortet. Bis auf die turnusmäßige Beschäftigung (z. B. in der Verkehrsunfallkommission oder im Rahmen von Verkehrsschauen) und Erledigung der Fachaufgaben gibt es bisher jedoch keine ganzheitliche konzeptionelle Betrachtung zur Verkehrssicherheit an den o. g. Standorten. Mögliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen konnten bisher nicht systematisch erfasst, geprüft und prioritär finanziell eingeordnet werden.
Die Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrssicherheitskonzeptes, zudem auch die Einführung von „Elternhaltestellen“ gehören kann, gemäß der detaillierten Formulierungen der Beschlüsse einschließlich der perspektivischen Umsetzung und deren fachlicher Begleitung ist in dieser strategischen Ausrichtung mit dem vorhandenen Personalbestand nicht leistbar.
Hier bedarf es dazu der Einrichtung mindestens einer Vollzeitstelle als zusätzliche Ressource zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ansonsten ist eine Bearbeitung des Anliegens aufgrund der Masse und Vielfältigkeit der bereits jetzt schon pflichtgemäß wahrzunehmenden Aufgaben nicht absehbar.