Änderungsantrag - 2020/BV/1816-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bebauungsplan Nr. 15WA.202 für das Wohngebiet Ballastweg
Grünausgleich gewährleisten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.02.2021
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 3, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Mar 2, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Feb 25, 2021
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 Satz 1 wird "in der vorliegenden Fassung" durch "mit den unter 4. aufgeführten Änderungen" ersetzt und folgende neue Ziffer 4 eingefügt:
"4. Der Bebauungsplan ist vor der Auslegung wie folgt zu ändern:
- Der Abschnitt 3.7 der Begründung ist zu überarbeiten. Der komplette Verzicht auf einen Grünausgleich ist zu streichen und ein angemessener Grünausgleich zu gewährleisten.
- Der nicht erfolgte Grünausgleich für das benachbarte Baugebiet ist nachzuholen. Entlang des Warnowufers ist der Grünstreifen entsprechend zu erweitern und als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Insgesamt ist ein mindestens 35 m breiter, öffentlicher Grünstreifen zwischen Uferkante der Warnow und abgezäunten Privatgrundstücken zu gewährleisten.
- Begründung, Planzeichnung und textliche Festsetzungen sind entsprechend zu überarbeiten."
Sachverhalt:
1. Bei Verfahren nach § 13 b BauGB kann auf einen Grünausgleich verzichtet werden,
dieser kann aber auch vorgenommen werden. Da es sich hier nicht um eine ehemals intensiv bebaute Fläche handelt, sondern um eine Grünfläche, ist ein Grünausgleich sinnvoll, zumal es sich um eine Fläche in direkter Nähe zum Warnowufer handelt.
2. Der bisher ausgebliebene Grünausgleich für das benachbarte Baugebiet ist endlich umzusetzen. Der vorliegende B-Plan bietet die Möglichkeit dazu.
Die Bürgerschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Uferstreifen der Warnow für öffentliche Nutzungen frei zu halten und Bebauungen im 50 m Streifen besonders kritisch zu begleiten. Auch dafür bietet der B-Plan die Möglichkeit.
