Änderungsantrag - 2021/BV/1902-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Voraussetzungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer vorgegebenen Rahmenvereinbarung für die Essensversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft zu schaffen, welche für das/die bezuschlagte/n Unternehmen Gültigkeit haben.

 

  1. Die Rahmenvereinbarung soll zusätzlich zur bisherigen Leistungsbeschreibung einen verbindlichen Mindestanteil jeweils an regionalen Komponenten und Zutaten aus zertifiziertem ökologischem Landbau enthalten.

 

  1. Für die Schuljahre 2022-2024 ist die Essensversorgung in den Rostocker Schulen durch die Vergabe einer Konzession sicherzustellen. Das Cook & Chill-Verfahren ist durch den Konzessionär/die Konzessionärin umzusetzen.

 

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Sachverhalt:

 

Durch den Abschluss einer vorgegebenen Rahmenvereinbarung mit dem/den bezuschlagten Unternehmen wird einerseits die notwendige Einhaltung gleichwertiger Qualitätskriterien ermöglicht. Zugleich bleibt der notwendige Wettbewerb um das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis erhalten und wird im Idealfall sogar noch ausgebaut. Der für die Ausschreibung maßgebliche § 3 Abs. 4 VgG M-V lässt es ausdrücklich zu, auch soziale und umweltbezogene Aspekte in einer Ausschreibung zu berücksichtigen. Von daher sollte in der Ausschreibung hiervon unbedingt Gebrauch gemacht werden.

 

Das durch den Beschlussvorschlag umzusetzende Vergabeverfahren stellt umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten ebenso sicher, wie es vielfältige Beteiligung von Stadtschüler- und Stadtelternrat ermöglichen kann, ohne jedoch wie eine angestrebte Rekommunalisierung erhebliche einmalige wie jährliche Kosten mit sich zu bringen.

 

Um eine qualitativ hochwertige Umsetzung und ggf. eine vorgeschaltete Markterkundung zu ermöglichen, soll für die Jahre 2022-23 erneut eine Konzessionsvergabe nach dem bisherigen Modell erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

gez. Julia K. Pittasch   gez. Christoph Eisfeld

 

 

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt