Änderungsantrag - 2021/BV/1902-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prüfergebnis zum Beschluss Nr. 2019/AN/4498 und weiterer Umgang mit der Essensversorgung an den Rostocker Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.02.2021
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 3, 2021
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Beschlussvorschlag:
Punkt 1 wird wie folgt ersetzt:
„1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zum 31.10.2021 ein detailliertes Konzept für eine Schulverpflegung in kommunaler Trägerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept soll unter anderem beinhalten:
- Musterspeiseplan für einen Monat;
- Anteil biologischer und nachhaltig produzierter Zutaten;
- Qualitätsverbesserungen gegenüber bisherigem Anbieter;
- detaillierte betriebswirtschaftliche Kalkulation inkl. Stellenpläne und Investitionsplanung;
- Standortanalyse für die geplante Großküche;
- Konzept für Aquise weiterer Kunden zur Senkung des betriebswirt. Defizits;
- Klärung aller vergabe- und kommunalrechtlichen Fragen.“
Sachverhalt:
Der Beschluss über eine Kommunalisierung der Schulessenversorgung hat erhebliche finanzielle Folgen und ist eine Strukturentscheidung für Jahrzehnte. Einer Entscheidung muss daher eine intensive Auseinandersetzung aller Beteiligten vorausgehen. Der vorgelegte Businessplan bildet eine gute Grundlage, um weitere konzeptionelle Vorarbeiten zu beauftragten. Für einen verbindlichen Beschluss zur Kommunalisierung der Essenversorgung ist er jedoch kein ausreichendes Fundament. Der Businessplan enthält keine wesentlichen Aussagen zur Essenqualität und zum Angebot. Die Investitionskosten und der Zeitplan für den Aufbau einer eigenen Infrastruktur sind nur grob kalkuliert. Bei der aktuellen Teilnahmequote am Schulessen ist ein erhebliches jährliches Defizit von 600.000 € prognostiziert. Belastbare Ansätze, wie die Teilnahmequoten erhöht und die Defizite gesenkt werden können, sind noch nicht enthalten. Auch bedarf es vertiefender Informationen, ob und wie eine Kommunalisierung des Schulessens ohne Ausschreibung möglich ist. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Entscheidungsfindung möglich.
