Stellungnahme - 2021/AM/2020-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von Daniel Peters (CDU/UFR-Fraktion)
Bundeshilfen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.03.2021
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Anliegen:
Durch die Corona-Pandemie musste der ÖPNV erhebliche Einnahmeausfälle verzeichnen. Durch die Reduzierung von Verkehrsleistungen können die Einnahmeverluste nicht dauerhaft kompensiert werden. Anfang Juni 2020 wurde auf Bundesebene ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspakt beschlossen, darin hieß es u. a.: „Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020.“
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:
Wie stellen sich die Bundeshilfen für den ÖPNV für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar?
Antwort:
Mit Datum vom 07.08.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine „Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 („Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“)“ getroffen.
Die Ausgestaltung wurde in die Verantwortung der Länder gelegt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat daraufhin eine „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V)“ erlassen;
(Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 17.08.2020 (Entwurf); endgültig erlassen am 01.10.2020).
Demzufolge war die Gewährung der finanziellen Leistungsmittel beim Land in zwei Phasen zu beantragen: Phase 1 für den Zeitraum 01.03. – 31.08.2020 durch das Verkehrsunternehmen (hier: Rostocker Straßenbahn AG (RSAG));
Phase 2 für den Zeitraum 01.09. – 31.12.2020 durch den Aufgabenträger (hier: Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO)). Schließlich teilte das Ministerium im Ergebnis eines Kommunalgipfels von Land und kommunalen Landesverbänden mit, dass beim Verkehrsunternehmen sowie der Kommune eine Eigenbeteiligung zu den beantragten Mitteln in Höhe von 10% zu verbleiben habe.
Für beide Beantragungs-Phasen wurden jeweils durch die RSAG und die HRO Mittel aus dem sog. „ÖPNV-Rettungsschirm“ beantragt, bewilligt und ausgezahlt.
Im Einzelnen:
- Für Phase 1 wurden durch die RSAG 2.071.117,28 Euro beantragt. 90% davon, 1.864.005,55 Euro, wurden der RSAG durch das Land bewilligt und am 02.12.2020 ausgezahlt.
- Für Phase 2 wurden durch die HRO 839.187,86 Euro beantragt. 90% davon, 755.269,07 Euro, wurden der HRO bewilligt und ausgezahlt.
- Die HRO hat diese 755.269,07 Euro, zuzüglich 10% Eigenbeteiligung für die Phase 1 in Höhe von 207.111,73 Euro, zuzüglich 10% Eigenbeteiligung für die Phase 2 in Höhe von 83.918,79 Euro, zuzüglich 317.969,48 Euro für die nicht beantragbaren Ausgaben des Verkehrsunternehmens für erforderliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen am 22.12.2020 an die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) ausgezahlt. Die Auszahlung an die RVV erfolgte aus steuerrechtlichen Gründen. Die RVV wird diese Mittel mit den der RSAG im Jahr 2020 entstandenen Verlusten verrechnen. Die Mittel der zweimaligen 10%. Eigenbeteiligung sowie für die durch die RSAG ermittelten Kosten für Hygiene- und Schutzmaßnahmen wurden aus städtischen Haushalsmitteln geleistet.
Zu den rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten wurde ein Gutachten erstellt, welches bei der OE Zentrale Steuerung zur Einsichtnahme vorliegt.
Zur Information:
Das Land hat der HRO auf Nachfrage mitgeteilt, dass das BMVI an einem „ÖPNV-Rettungsschirm II“ für das Jahr 2021 arbeite und insoweit weitere ÖPNV-Rettungsschirm-Mittel für 2021 in Aussicht gestellt.