Stellungnahme - 2021/AN/2011-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Rostocker Heide spielt neben dem Seebadbereich und der Innenstadt eine zentrale Rolle für den Tourismus in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Seit 2012 ist sie in der „Tourismuskonzeption 2022“ als eines der drei großen touristischen Zentren Rostocks festgeschrieben und wurde in der touristischen Vermarktung sukzessive ausgebaut sowie mit qualitativ hochwertigen Angeboten untersetzt. Beispielgebend ist der Entdeckerpfad „Biologische Vielfalt“. Hier ist die Landschaft und die Artenvielfalt vom Ostseestrand bis ins Zentrum des großen Waldgebietes erlebbar, kombiniert mit dem Zugang über verschiedene Radwegeverbindungen und wegetechnische Anbindungen an die touristische Infrastruktur (Zeltplätze, Strandresort etc.). Gleichzeitig werden interessante Sehenswürdigkeiten, wie der Forst- und Köhlerhof in Wiethagen, der RuheForst oder auch das Stadtforstamt in die Wegeführung des Entdeckerpfades eingebunden.

 

Die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für den Bereich Schnatermann ist daher ein richtiger Ansatz. Die Schaffung zusätzlicher touristischer Anlaufpunkte bzw. der Ausbau des Potenzialstandorts Schnatermann gerade im Hinblick eines sanften und nachhaltigen Tourismus kann unmittelbar zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Urlaubsdestination beitragen. Eine nachhaltige Erholungsnutzung und die dazu notwendige naturverträgliche Erschließung im Sinne der Tourismuskonzeption kann jedoch nur realisiert werden, wenn in gleichem Maße auch generell die Grenzen des touristischen Wachstums in diesem sensiblen Waldgebiet bestimmt und eingehalten werden. Die im Antrag dargestellten Nutzungsanforderungen an den Ort Schnatermann und dessen Umgebung stellen einen Planungs- und Genehmigungsbedarf dar. Im Bereich Schnatermann sind u.a. die folgenden Schutzgebietskategorien besonders zu berücksichtigen:

 

a)                  GGB (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung) „Wälder und Moore der Rostocker              Heide“ (früher als FFH- Gebiet bezeichnet); d.h. Schutzgebiet nach europäischem Recht im Netz „NATURA 2000. (früheres FFH- Gebiet). Die Natura 2000-Gebiete sind nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.

 

b)                 NSG „Schnatermann

 

c)                  LSG „Rostocker Heide“

 

Vor diesem Hintergrund bestehen im Bereich Schnatermann für die direkte Waldbetroffenheit keine Spielräume für die im Antrag genannten Nutzungen (Bildungszentrum, Lehrpfade etc.). Darüber hinaus könnte aber ein wesentliches Potential des Bereiches Schnatermann im Rahmen einer vorwiegend maritim ausgerichteten Nutzung liegen. Die Aufnahme des Komplexes Schnatermann in die BUGA-Planungen ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu entscheiden.

 

Unter Berücksichtigung aller Belange besteht die Chance, dass sich der Ort Schnatermann zu einem maritimen  Natur- und Landschaftsraum, im Sinne der Naherholung, der Natur- und Umweltbildung, der Pädagogik sowie des Tourismus entwickeln kann.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben