Stellungnahme - 2021/AN/1956-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Intention des o.g. Antrages wird begrüßt. Für die Umsetzung sollte jedoch ein externer Partner gewonnen werden, da vermutlich steuerrechtliche und finanztechnische Fragen eine Umsetzung (Konzepterarbeitung, Produktentwicklung, Partnerakquise, Marketing, Vertrieb, Abrechnung) aus der Kernverwaltung heraus erheblich erschweren und verlangsamen würden.

 

Eine Unterstützung kann im Rahmen einer breiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch Herausgabe von Pressemitteilungen, Nutzung von Out-of-Home-Werbeflächen und digitalen Inhouse-Werbeflächen, Internetseiten und Social Media-Plattformen leisten. Die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde hat ebenfalls ihre volle Unterstützung bei der Entwicklung und Vermarktung eines ROSTOCK GUTSCHEINs zugesagt.

 

In Pirna (ca. 40.000 Einwohner) hat die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement  die „Pirna Gutschein“ Karte initiiert. Das Unternehmen Secupay wurde mit der Herstellung und dem Versand der Karten und deren Abrechnung beauftragt. Das Treuhandkonto (Volksbank Pirna) und die entsprechende Buchhaltung hat aus Kostengründen das Citymanagement, welches mit zwei Personen besetzt ist, übernommen. Die Stadt Pirna hat sich finanziell beteiligt.

 

Die Internetplattform „kauf-in-pirna“, auf der viele Einzelhändler, Hotels- und Gaststätten, aber auch Dienstleistungsbetriebe vernetzt sind, wurde von der Stadtentwicklungs-gesellschaft mbH aufgebaut und wird derzeit regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement gepflegt.

 

Für Rostock wäre so eine Internetplattform und auch die „Rostock Gutschein-Karte“ eine sehr gute Möglichkeit, die Akteure der Innenstadt zu unterstützen. Für beide Projekte ist allerdings die Akzeptanz und auch Beteiligung der Einzelhändler, Hotels- und Gasstätten, Dienstleistungsbetriebe, Kultur und weitere Anbieter erforderlich. Hierbei spielt die finanzielle Beteiligung der Akteure eine wesentliche Rolle.

 


Die Anschubfinanzierung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock würde ein positives Signal an die Wirtschaft senden und hätte den großen Vorteil, dass für die Gutschein-Karten eine flexible Gültigkeit festgelegt werden kann, ansonsten beträgt die rechtliche Gültigkeit bis zu 3 Jahre. 

 

Aufgrund der aktuellen angespannten Haushaltssituation soll die Verwendung der Finanzmittel nur für Auszahlungen die in einem direkten Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen eingesetzt werden. Mit dem o.g. Antrag wird die Belebung der Wirtschaft, der Kulturszene, der gastronomischen Einrichtungen und des Einzelhandels verfolgt, die durch die Coronapandemie, sowohl im vergangenen, als auch in diesem Jahr stark eingeschränkt wurde.

 

Hinsichtlich der Verwendung der genannten Deckungsmittel weise ich darauf hin, dass die Mittel nur im Finanzhaushalt zur Verfügung stehen. Um dennoch eine Umsetzung des Antrages zu ermöglichen, kann aktuell auf eine haushaltsrechtliche Sonderbestimmung zurückgegriffen werden.  Der Landtag Mecklenburg Vorpommern hat am 28.01.2021 das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen.  § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes regelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen oder Aufwendungen, die Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zu leisten sind, abweichend von § 50 Abs. 1 KV M-V auch zulässig sind, wenn deren Deckung nicht gewährleistet ist.

 

Sollte sich bis zum Jahresabschluss 2021 keine Deckung aus dem Gesamthaushalt ergeben, so besteht laut Orientierungserlass aus 10/2020 die Sonderregelung, dass  bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnishaushaltes im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann.  Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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