Informationsvorlage - 2021/IV/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2020, Beschl.-Nr. 2020/DA/1374, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Sportvereine und Kulturschaffende zunächst bis zum 31.12.2020 zu unterstützen.

Unter Berücksichtigung der formulierten Rahmenbedingungen aus dem o. a. Beschluss wurden den beiden Sportclubs EBC Rostock e.V. und HC Empor für die Heimspiele in der StadtHalle Rostock bis zum 31.12.2020 nur die tatsächlich entstandenen Kosten aus externen Dienstleistungen - über die jeweiligen Mietverträge geregelt - in Rechnung gestellt. Die Kosten, die durch die Vermietung der inRostock GmbH in der Regel durch Personalkosten sowie der Bereitstellung und Betreuung von Haustechnik entstehen, wurden über den Zuschussbedarf des Jahres 2020 durch die Gesellschafterin ausgeglichen.

 

Auf Grundlage der aktuell erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder, den Geschäftsbetrieb für Veranstaltungsstätten auch weiterhin zu untersagen, geht die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss Nr. 2020/DA/1374 auch weiterhin, bis voraussichtlich 30.06.2021 bzw. bis zur Aufhebung der Schließungsverordnungen, umgesetzt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben