Beschlussvorlage - 2021/BV/2021
Bestellung von zwei Vertreter*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 3, 2021
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vertagt
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Apr 21, 2021
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geändert beschlossen
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Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Delegierte in die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellen.
Die Hälfte sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an Sitzen in der Bürgerschaft berücksichtigt werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass interessierte Gäste virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen können.
