Informationsvorlage - 2021/IV/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Information über das Ergebnis der Umsetzung des Beschlusses Nr. 2020/AN/1256:
Konzept für Einzelprojekte im Stadtgebiet zur Minderung der Segregation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2021
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Kenntnisnahme
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Mar 10, 2021
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Geplant
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Kenntnisnahme
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Mar 16, 2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Kenntnisnahme
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Mar 18, 2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Kenntnisnahme
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Mar 24, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 6, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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Apr 15, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 21, 2021
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May 19, 2021
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Sachverhalt:
Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/AN/1256 vom 09.09.2020 wurde der Oberbürgermeister beauftragt,
- die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) damit zu beauftragen, für das Förderprogramm des Landesenergieministeriums zur Entwicklung von Maßnahmen gegen die Segregation in Rostock geeignete Projektideen gemeinsam mit den städtischen Ämtern zu entwickeln und mit dem Ministerium abzustimmen, sowie
- das Projekt „Der neue Sternplatz in Rostock Toitenwinkel – Auf dem Weg zu neuen Zusammenarbeits- und Wirtschaftsformen“ seitens der RGS kurzfristig als Projekt zur Aufnahme in die zu etablierende Förderung zu prüfen.
Daraufhin wurde die RGS beauftragt, im Bereich der Gesamtstadt verschiedene Projekte zu finden und zu prüfen, ob diese für eine Förderung im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in M‑V“ geeignet sind.
In Abstimmung mit Ämtern der Stadt wurden die von der Bürgerschaft benannten Projekte begutachtet sowie weitere Standorte in die Prüfung einbezogen.
Dazu gab es ein Gespräch mit dem zuständigen Ministerium mit dem Ergebnis, dass die für Rostock zur Verfügung stehenden (und in der Presse angeführten) Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.
1. Es wurden für den sozialen Wohnungsbau geeignete Projekte untersucht, deren Planungsstand soweit fortgeschritten ist, dass eine Umsetzung unmittelbar möglich ist. Ein entsprechender Förderantrag kann erarbeitet und gestellt werden:
- Quartier Werftdreieck
- Quartier Thierfelderstraße
2. Es wurden Projekte angeschoben, die für eine Einbindung von Sozialwohnungen in ein Gesamtkonzept mit weiteren standortgerechten Wohnungen geeignet erscheinen:
- Wohnungsbau Sternplatz
- Wohnungsbau Neue Bleicherstraße
- Baufeld Hafenmarkt
- Soziale Einrichtung Pablo-Neruda-Straße
3. Im Ergebnis der Prüfungen sowie der Abstimmungen mit dem Land wurde eingeschätzt, dass im Rahmen der Initiative der Landesregierung keine Förderung erfolgt für
- Kombinierte Eis- und Schwimmhalle im Nordwesten (nur Wohnungsbau förderfähig)
- Großspielplatz IGA-Park (nur Wohnungsbau förderfähig)
- Wohnungsbau Lichtenhagen, Möllner Straße (Planung zu weit fortgeschritten)
4. Des Weiteren wurden die Standorte im Zusammenhang mit ergänzenden öffentlichen Maßnahmen dargestellt, um den Quartierszusammenhalt und die Identifikation der zukünftigen Bewohner zu stärken. Für diese Maßnahmen können bei Akzeptanz des Gesamtprojektes durch das Land entsprechende Fördermittel in den zuständigen Ministerien eingeworben werden, um die Projekte insgesamt umzusetzen:
zu a. Ergänzung mit Renaturierung Kayenmühlengraben, Mobilitätskonzept
zu b. Ergänzung mit öffentlichen Freiflächen im Quartier, energieeffizientes Bauen
zu c. Ergänzung mit Verkehrsberuhigung/Umgestaltung Sternplatz, Q_2030 - Das Quartierszentrum der Zukunft – öffentlichkeitswirksame Begleitung der Maßnahme durch Sense.Lab e.V.
zu d. Ergänzung mit öffentlichen Freiflächen (Park am Bleichergraben), energieeffizientes Bauen
zu e. Ergänzung mit Gestaltung eines Quartiersplatzes
zu f. Ergänzung mit Gestaltung des Bürgerparks Toitenwinkel
Alle Maßnahmenträger haben nach Bestätigung des Gesamtkonzeptes durch das Landesenergieministerium die Möglichkeit, umgehend die Förderung für den Sozialen Wohnungsbau zu beantragen.
Sobald die Förderfähigkeit bestätigt wurde und Entscheidungsbedarf besteht, soll der im Beschluss festgelegte Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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