Beschlussvorlage - 2021/BV/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC, B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur, Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken), Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.)

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz)

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
 

wird beschlossen.


Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.

- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2  KV M-V

§ 2 (1) BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:
--

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Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 wird das Planungsziel verfolgt, den seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" in einem weiteren Teilbereich aktuellen notwendigen Planungszielen anzupassen.

 

Es ist vorgesehen gemäß Parkraumkonzept der HRO weitere öffentliche Stellplätze auf diesem Parkplatz am westlichen Ortseingang von Warnemünde schaffen. Gleichzeitig sind die auf dem Parkplatz „Rohrmannsche Koppel“ entfallenden Stellplätze auf dem festgesetzten öffentlichen Parkplatz unterzubringen. Um die Erweiterung der zusätzlichen Stellplätze zu realisieren, soll eine Parkpalette/Parkhaus errichtetet werden.

 

Mit der 2. Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Parkpalette/Parkhaus geschaffen. An der Ausweisung der festgesetzten Flächennutzung-Parkplatz erfolgt keine Änderung. Ebenerdige Stellplätze bleiben erhalten, wobei ca. 100 für die Baufläche Parkpalette/Parkhaus entfallen, Diese werden in der Parkpalette/Parkhaus kompensiert. Es sollen ca. 500 Stellplätze ausgewiesen werden (290 Ersatzplätze der „Rohrmannschen Koppel“, 100 Ersatz ebenerdige Stellplätze und 100 für Dauerparker).

 

Da die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht die Grundzüge der Planung berührt, erfolgt die Änderung auf der Grundlage des § 13 (1) BauGB (einfache Änderung). Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Eingriffe auf Grund der Änderung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten. Allerdings sind die erfolgten Ausgleichsmaßnahmen (Pflanzung von Bäumen auf dem Parkplatz) zu Bilanzieren und erforderliche Baumfällungen für die auszuweisende Baufläche zu ermitteln und nochmals zu Kompensieren. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans werden nicht erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha.

 

Mit Beschluss zur Aufstellung der 2.Änderung entstehen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock Planungs-, kosten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Planung trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.     

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen für o.g. Vorhaben i. H. v. 35.100,00 EUR auf den Produktkonten 51102.56255010/76255010 „Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen“ sind in der OE 61 (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) abgesichert.

 

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102             Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche

    Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

B-Plan

 

 

 

 

 

2021

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

  

   23.200,00 EUR

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

 

23.200,00 EUR

 

Fach-gutachten

 

 

 

 

 

2021

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

 

11.900,00 EUR

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

 

11.900,00 EUR

 


 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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06.04.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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15.04.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC, B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur, Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken), Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.)

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz)

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.

- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag des Ausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Herr Dr. Nitzsche (Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichs­hagen) informiert im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2013-03 (ÄA) über eine Petition von Jugendlichen mit dem Wunsch nach der Verwirklichung einer Skateranlage, die er dem Oberbürgermeister übergeben will.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeit­zentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
 

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
 

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m,
 

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden:  durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:  durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden:  durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,

- im Westen:  durch das „Diedrichshäger Moor“.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2013:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeit­zentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:

 

-          Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC,
B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur,
Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken),
Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.),
 

-          Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz),
 

-          Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge),
 

-          Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop,
 

-          Freihaltung einer angemessenen breiten Fläche für Fuß- und Radwege
an der südlichen Seite der Parkstr. (stadteinwärts)
 

wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:

 

- im Norden:  durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:  durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,

- im Süden:  durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.,

- im Westen:  durch das „Diedrichshäger Moor“.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans der erforderliche Platz für einen Skater-Park zur Verfügung steht. Sollte eine entsprechende Fläche bestehen, ist diese im Rahmen der Änderung zu berücksichtigen.“

 

Anlage:
Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans …

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0