Beschlussvorlage - 2021/BV/2013
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“/ Aufstellungsbeschluss Nr. 01.SO.88-2 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
|
|
Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
|
Empfehlung
|
|
|
Mar 9, 2021
|
ungeändert beschlossen
| ||
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Apr 6, 2021
|
ungeändert beschlossen
| ||
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Empfehlung
|
|
|
Apr 7, 2021
|
ungeändert beschlossen
| ||
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Empfehlung
|
|
|
Apr 15, 2021
|
geändert beschlossen
| ||
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 21, 2021
|
geändert beschlossen
|
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ mit folgenden planerischen, städtebaulichen Zielen:
- Erhöhung der Attraktivität des westlichen Ortseingangs von Warnemünde durch Schaffung eines Verknüpfungspunktes (Mehrfachnutzung des EG wie WC, B+R-Anlagen, Fahrradständer, Fahrradboxen, Fahrradverleih, -reparatur, Ladestationen für E-Fahrzeuge (E-Bikes, E-Roller, E-Kfz (Parken + Stromtanken), Kiosk (aber kein Einzelhandel o.ä.)
- Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Warnemünde (Wandlung Parkplatz in P&R Parkplatz)
- Orientierung der baulichen Höhe der Parkpalette/Parkhaus an vorhandenen Gebäuden (Sporthalle, Wohngebäude, Jugendherberge) – max. zul. Höhe 8,75 m
- Erhalt der Kastanienallee an der Parkstraße und des Grenzabstandes zum geschützten Biotop
wird beschlossen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird begrenzt:
- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten: durch die Zufahrt zur Jugendherberge und Wetterstation Warnemünde,
- im Süden: durch das Gelände der Tennisanlage TV Blau-Weiß Warnemünde e.V.
- im Westen: durch das „Diedrichshäger Moor“
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 wird das Planungsziel verfolgt, den seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" in einem weiteren Teilbereich aktuellen notwendigen Planungszielen anzupassen.
Es ist vorgesehen gemäß Parkraumkonzept der HRO weitere öffentliche Stellplätze auf diesem Parkplatz am westlichen Ortseingang von Warnemünde schaffen. Gleichzeitig sind die auf dem Parkplatz „Rohrmannsche Koppel“ entfallenden Stellplätze auf dem festgesetzten öffentlichen Parkplatz unterzubringen. Um die Erweiterung der zusätzlichen Stellplätze zu realisieren, soll eine Parkpalette/Parkhaus errichtetet werden.
Mit der 2. Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Parkpalette/Parkhaus geschaffen. An der Ausweisung der festgesetzten Flächennutzung-Parkplatz erfolgt keine Änderung. Ebenerdige Stellplätze bleiben erhalten, wobei ca. 100 für die Baufläche Parkpalette/Parkhaus entfallen, Diese werden in der Parkpalette/Parkhaus kompensiert. Es sollen ca. 500 Stellplätze ausgewiesen werden (290 Ersatzplätze der „Rohrmannschen Koppel“, 100 Ersatz ebenerdige Stellplätze und 100 für Dauerparker).
Da die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht die Grundzüge der Planung berührt, erfolgt die Änderung auf der Grundlage des § 13 (1) BauGB (einfache Änderung). Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Eingriffe auf Grund der Änderung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten. Allerdings sind die erfolgten Ausgleichsmaßnahmen (Pflanzung von Bäumen auf dem Parkplatz) zu Bilanzieren und erforderliche Baumfällungen für die auszuweisende Baufläche zu ermitteln und nochmals zu Kompensieren. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans werden nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha.
Mit Beschluss zur Aufstellung der 2.Änderung entstehen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock Planungs-, kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Planung trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Die Aufwendungen und Auszahlungen für o.g. Vorhaben i. H. v. 35.100,00 EUR auf den Produktkonten 51102.56255010/76255010 „Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen“ sind in der OE 61 (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) abgesichert.
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche
Planung
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
|
Erträge |
Aufwendungen |
Ein-zahlungen |
Auszahlungen |
B-Plan |
|
|
|
|
|
2021 |
56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
|
23.200,00 EUR
|
|
|
|
76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
|
|
|
23.200,00 EUR
|
Fach-gutachten |
|
|
|
|
|
2021 |
56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
|
11.900,00 EUR |
|
|
|
76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
|
|
|
11.900,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
|
werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
502 kB
|
