Antrag - 2021/AN/1972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschubfinanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000€ beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen. Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene. Der hier zu schaffende kommunale Fond versteht sich explizit als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

Auf der anderen Seite soll geprüft werden, welche bürokratischen Hürden ggf. abgebaut werden können, um die Kulturszene in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dieses Konzept ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 16.06.2021 vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen treffen die gesamte Gesellschaft. Insbesondere Kulturschaffende konnten größtenteils nicht oder nur auf kleine finanzielle Reserven zurückgreifen. Die Rostockerinnen und Rostocker schätzen die breite und bunte Kulturszene in ihrer Stadt. Im Zuge von weitreichenden Impfungen gegen Corona werden die aktuell geltenden Beschränkungen irgendwann aufgehoben. Um den Neustart, insbesondere der Kulturszene, zu erleichtern, bedarf es dringend einer finanziellen Unterstützung Seitens der Stadt. Des Weiteren muss auch die Verwaltung prüfen, welche Regelungen mit Blick auf die Durchführung von kulturellen Angeboten verringert oder sogar ganz abgebaut werden können, um das Wirken von Kulturschaffenden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestmöglich zu unterstützen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 53702.76690000     Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

250.000 €

 

Teilhaushalt: 73 / Produkt 53702.76690000

Diese Mittel wurden vorsorglich in den Haushalt 2021 eingestellt, jedoch nicht mehr benötigt (Steuerzahlung im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung Veolia./.HRO).

 

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell  gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzender der SPD   Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.03.2021 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschubfinanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000 € beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen. Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene. Der hier zu schaffende kommunale Fond versteht sich u.a. als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

 

 

Abstimmung

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

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08.04.2021 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschubfinanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000€ beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen. Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene. Der hier zu schaffende kommunale Fond versteht sich explizit als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

Auf der anderen Seite soll geprüft werden, welche bürokratischen Hürden ggf. abgebaut werden können, um die Kulturszene in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dieses Konzept ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 16.06.2021 vorzulegen.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschub­finanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000 EUR beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen.
 

Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene.
Der hier zu schaffende kommunale Fonds versteht sich explizit als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

 

Auf der anderen Seite soll geprüft werden, welche bürokratischen Hürden ggf. abgebaut werden können, um die Kulturszene in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Dieses Konzept ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 16.06.2021 vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/1972:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Unterstützung bezüglich des Wiederöffnens von kulturellen Einrichtungen im Zuge der Aufhebung der Corona-Verordnungen zu entwickeln. Das Konzept soll auf der einen Seite eine Anschub­finanzierung in Form eines Fonds in Höhe von 250.000 EUR beinhalten, die dabei helfen soll, den Neustart der Kulturszene zu unterstützen.

Der von der Landesregierung M-V eigens geschaffene Schutzfonds für die Kulturszene genießt weiterhin Priorität für die Anschubfinanzierung der Kulturszene.
Der hier zu schaffende kommunale Fonds versteht sich unter anderem als ergänzende Maßnahme zu den Landesmitteln, wenn diese nicht vollends ausreichen sollten.

 

2. Der aufgelegte Fonds zur Anschubfinanzierung der Kulturszene steht in direktem Zusammenhang mit der Coronapandemie. Zur Deckung der Fondsauszahlungen werden daher – in Ergänzung zum Beschluss Nr. 2021/BV/1968 vom 03.03.2021 – freie Mittel im Coronabudget (im Produkt 12800 Zivil- und Katastrophenschutz, Sachkonto 76990000) in Anspruch genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt