Informationsvorlage - 2021/IV/1970

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Beratungsfolge

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Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht informiert über den Haushaltsvollzug per 31.12.2019 mit Buchungsstand vom 03.07.2020 bzw. 26.05.2020 für die Ergebnis- und die Finanzrechnung im Vergleich zum Vorjahresergebnis und zur Planung 2019. Zudem erfolgt eine Abrechnung der Ziele und Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.02.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1020204&TOLFDNR=7147955&VOLFDNR=1020204&selfaction=print