Beschlussvorlage - 2021/BV/1964

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft überträgt zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.

 

Die Übertragung gilt ausschließlich für den Fall, dass Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sind und unter der begründeten Voraussetzung, dass die Angelegenheit keinen Aufschub duldet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 2 (4) des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2021/DA/1873 der Bürgerschaft vom 20.01.2021
 

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss Nr. 2021/DA/1873 bereits eine Aufgabenübertragung auf den Hauptausschuss vorgenommen.

 

Da am Tage der Beschlussfassung das hier in der Beschlussvorschrift erwähnte Gesetz noch nicht verkündet, somit noch nicht in Kraft getreten war, konnte diese Aufgabenübertragung nur auf die Angelegenheiten beschränkt sein, die zu diesem Zeitpunkt übertragbar waren. Und zwar nur solche nach § 22 (2) S. 1 der Kommunalverfassung M-V. Aufgaben, die nach § 22 (3) KV M-V nicht übertragen werden dürfen, konnten davon nicht umfasst sein.

 


Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist nunmehr auch die Möglichkeit gegeben, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Bürgerschaft Angelegenheiten zu übertragen, die ansonsten durch Gesetz oder Ortsrecht der Gemeindevertretung vorbehalten sind, insbesondere die nach § 22 (3) KV M-V.

 

Dieser Beschluss impliziert, dass bei Verbot von Präsenzsitzungen entsprechend des Beschlusses 2021/DA/1873 die Bürgerschaft nicht in Form einer Videokonferenz tagen kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen