Informationsvorlage - 2021/IV/1960

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Beratungsfolge

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Ausgangssituation:

 

Das Krematorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindet sich auf dem Neuen Friedhof Rostock (Satower Straße). Es wurde 1927/28 erbaut und am 18. November 1928 offiziell eröffnet. In den Jahren 1995/96 erfolgte letztmalig eine vollständige Sanierung, um den aktuellen umwelt-, arbeits- und hygienetechnischen Ansprüchen gerecht zu werden. Sowohl der Neue Friedhof Rostock als auch alle darauf befindlichen baulichen Anlagen stehen unter Denkmalschutz und sind Bestandteil der Denkmalliste der HRO.

Auf Grund der bereits erreichten Nutzungsdauer der technischen Anlagen, den nicht optimalen Funktionsabläufen beim Betrieb des Krematoriums und der veränderten rechtlichen und ethischen Anforderungen an die Kremierung ist es notwendig, ein Entwicklungskonzept für die Sanierung des denkmalgeschützten Krematoriums auf dem Neuen Friedhof Rostock zu erarbeiten.

Durch den Wandel in der Bestattungskultur steigt die Nachfrage nach Feuerbestattungen stetig. In den letzten Jahren lag der Anteil an Urnenbeisetzungen auf den Rostocker Friedhöfen bei über 90 Prozent. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Krematoriums erreicht sind. Die Einäscherungs- und Kühlkapazitäten reichen nicht aus, um die Nachfrage ohne Mehrarbeit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzudecken und der technische Zustand der Anlagen erfordert unverhältnismäßig hohe Instandhaltungsaufwendungen. Kleinstreparaturen ermöglichen es kurzzeitig den Betrieb aufrecht zu erhalten, aber eine Ertüchtigung bzw. die Gesamterneuerung der gesamten Anlage ist zwingend notwendig. Angemessene Anforderungen an die Pietät insbesondere mit Blick auf die Kühlung sowie Vorbereitung und Nachbereitung der zweiten Leichenschau sind nicht umsetzbar. Rahmenbedingungen für geforderte Qualitätsstandards auch in Bezug auf Räumlichkeiten für Waschungen etc. können nicht angeboten werden.

 

Einige Bestattungsunternehmen haben sich aufgrund dessen bereits umorientiert.
Mit weiteren Auftragsverlusten kann auf Grund der nicht zu erfüllenden Ansprüche der Kunden (Bestattungsunternehmen und Hinterbliebene) gerechnet werden.

Aus den zuvor aufgeführten Gründen hat der Senator für Bau und Umwelt Ende 2018 den Projektauftrag zur Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Sanierung des Rostocker Krematoriums verabschiedet.

Die nach einer intensiven Bedarfsanalyse und Zustandsbeschreibung fertiggestellte Aufgabenstellung (2019) beschreibt die Erwartungen und Ansprüche hinsichtlich folgender Hauptkriterien:

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist hoheitlicher Betreiber eines Krematoriums am Standort Neuer Friedhof Rostock
  • Neuester technischer Standard der Einäscherungs- und Filtertechnik sowie Kühltechnik
  • Optimaler Ablauf der Arbeitsprozesse für die eigenen Mitarbeiter und externe Begleiter (Gerichtsmedizin, Bestattungsunternehmen, Angehörige)
  • Generierung eines Mehrwertes durch die Gewährleistung der nachhaltigen energetischen Nutzung freigesetzter Energie

 

 

Geplantes Vorgehen

Auf der Grundlage der Aufgabenstellung werden aktuell verschiedene Sanierungs- und Betreibermodelle analysiert. Bei der Sanierung erfolgt eine Gegenüberstellung von Sanierung des bestehenden Krematoriums und dem Neubau eines Krematoriums unter Beibehaltung des Standortes Neuer Friedhof Rostock. Bei den Betreibermodellen wird die Möglichkeit der wirtschaftlichsten Variante hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten ermittelt. Hierbei erfolgt unter anderem die Prüfung der Beteiligung eines externen Dritten, unter der Maßgabe des Verbleibes der Entscheidungshoheit bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Landeshauptstadt Schwerin wendet ein solches Betreibermodell seit 2020 an. Zeitnah erfolgt hierzu ein interkommunaler Austausch zwischen der HRO und Schwerin, um über die Ausgestaltung solcher Modelle ausführliche Informationen zu erhalten.

 

Bei der Erneuerung des Krematoriums besteht dringender Handlungsbedarf. Neben den baulichen und technischen Gegebenheiten wird in 2021 eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bestattungsgesetz M-V erwartet. In Mecklenburg Vorpommern dürfen Verstorbene gem. § 12 Abs. 4 BestattG M-V nur in kommunalen Krematorien eingeäschert werden. Somit trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Herstellung der erforderlichen Einrichtungen und deren Unterhaltung Sorge. Bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes erfolgt die Öffnung des Marktes für private Krematoriumsbetreiber, wodurch sich die Marktkonkurrenz vergrößert. Um zukünftig konkurrenzfähig zu sein, bedarf es der Errichtung eines modernen, umweltfreundlichen, pietätvollen und wirtschaftlichen Krematoriums.

Die Verwaltung wird die Bürgerschaft zeitnah über die Ergebnisse der Variantenanalyse (Neubau vs. Sanierung) sowie über die grundsätzliche Ausrichtung hinsichtlich der zukünftigen Betreibung informieren ggf. beschließen lassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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18.02.2021 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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02.03.2021 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben