Antrag - 2021/AN/1956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock, dem Einzelhandelsverband, dem Unternehmerverband Rostock und der örtlichen DEHOGA sowie dem Citykreis einen Rostocker Einkaufsgutschein nach dem Modell der Stadt Pirna entwickeln zu lassen. Mit dem Gutschein können Kundinnen und Kunden in teilnehmenden Geschäften, in der Gastronomie, für kulturelle Veranstaltungen und vieles mehr in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezahlen.

Zugleich wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Internetauftritt (anlehnend an www.kauf-in-pirna.de) sowie eine Öffentlichkeitskampagne zu organisieren.

Die ersten 500 Gutscheinkarten sollen einen 25%igen Rabattbonus beinhalten, sodass der Erwerbende beispielsweise beim Kauf eines Gutscheins in Höhe von 75 Euro einen Einkaufswert von 100 Euro erhält.     

Für die Konzeptions-, Herstellungs- und Kampagnenkosten sollen möglichst Fördermittel eingeworben werden. Eine finanzielle Beteiligung der Partner ist anzustreben. 

Die Bürgerschaft ist in ihrer Mai-Sitzung 2021 über den aktuellen Sachstand zu informieren.

 

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Sachverhalt:
Die aktuelle Corona-Krise trifft insbesondere den Einzelhandel, die Gastronomie und die Kulturszene, die durch den erneuten Lockdown und die Schließungsverfügungen in eine erhebliche wirtschaftliche Krise geraten sind, die nur bedingt durch die Hilfen des Bundes und des Landes kompensiert werden können. Viele betroffene Unternehmen versuchen die missliche Lage durch kreative Ideen und Onlineangebote zu entschärfen. Aktuell werden sie dabei auch durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern mit der Marktpräsenzprämie unterstützt.

Dennoch ist es auch auf kommunaler Ebene erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie zu treffen. Nach dem Beispiel der sächsischen Stadt Pirna kann über die Kampagne www.kauf-in-pirna.de und einem Wertgutschein PIRNA GUTSCHEIN aktuell in über 60 Geschäften und Unternehmen der Stadt bezahlt werden. Der Gutschein wird sehr gut angenommen und motiviert vor allem die einheimische Bevölkerung, den Gutschein als Geschenkidee oder Aufmerksamkeit zu kaufen, um die eigene Wirtschaft in der aktuellen Krise und in der Zeit danach zu unterstützen. Die Geschenkkarte dient dem Einkauf gastronomischer, aber auch kultureller oder sportlicher Angebote und kann immer wieder verwendet werden, sodass Restbeträge nicht verfallen. 

Rostock sollte dem Beispiel folgen und mit den Verantwortlichen Kontakt aufnehmen und ein ähnliches Konzept entwickeln und den „ROSTOCK GUTSCHEIN“ etablieren. Dabei sind die Vertreter des Einzelhandels und der lokalen Wirtschaft mit einzubeziehen.

Die Bereitschaft der Rostockerinnen und Rostocker, die eigenen Geschäfte, Restaurants und Unternehmen zu unterstützen, wird immer wieder bekundet. Daher dürfte ein reges Interesse an einem ROSTOCK GUTSCHEIN vorhanden sein. Mit dem Erwerb dieser Gutscheinkarte besteht die Möglichkeit, sich zum Rostocker Einzelhandel und zur Gastronomie sowie zu Rostocker Kultur- und Sportangeboten zu bekennen. Die ersten verkauften 500 Exemplare sollen möglichst über einen 25%igen Einkaufsmehrwert verfügen, um den Anreiz des Erwerbs zu erhöhen. Im weiteren Verfahren können weitere Rabatt- und Bonusmöglichkeiten implementiert werden. Das Ziel könnte sein, aus der Geschenk- auch eine dauerhafte Bezahlkarte für Rostock zu entwickeln.

In den Erarbeitungsprozess sind auch die Erfahrungen der erfolgreichen, ehrenamtlichen Plattform www.kopfueberwasser.de einzubeziehen, die von einer engagierten Gruppe von Schülern ins Leben gerufen wurde und als Vermittler von Gutscheinen lokaler Unternehmen fungiert.  

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Finanz. Auswirkung
Das Vorhaben soll sich über Fördermittel und Beteiligungen von Kooperationspartnern finanziell tragen. Gegebenenfalls sind städtische Mittel in Anspruch zu nehmen:

ca. 150 000 EUR
Teilhaushalt: 73 / Produkt 53702.76690000
Diese Mittel wurden vorsorglich in den Haushalt 2021 eingestellt, jedoch nicht mehr benötigt (Steuerzahlung im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung Veolia./.HRO).

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Beschlüsse

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18.02.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.02.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen