Beschlussvorlage - 2021/BV/1953

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, die bisherigen Standorte des Angebotes „Produktives Lernen“ der flexiblen Schulausgangsphase Regionale Schule „Baltic-Schule“ und Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „Schulcampus Evershagen“ auch als Standorte für das zukünftige Angebot „Berufsreife dual“ der flexiblen Schulausgangsphase zu bestätigen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 KV M-V

SchulG M-V
 

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Sachverhalt:

Gemäß § 16 – Die Regionale Schule – SchulG M-V i.V.m. der Verordnung über die flexible Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen (FlexSchAPhVO M-V) in der aktuell gültigen Fassung ist die Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung von Angeboten der flexiblen Schulausgangsphase notwendig.

 

In Umsetzung der Inklusionsstrategie der Landesregierung sollen die bestehenden Angebote der flexiblen Schulausgangsphase neu ausgerichtet werden. Die derzeit bestehenden Angebote „9+“ und „Produktives Lernen“ sollen voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/22 im neuen Angebot „Berufsreife dual“ zusammengeführt werden. Diese Zusammenführung soll zur Straffung und Verstetigung der vorhandenen Angebote der flexiblen Schulausgangsphase sowie zu mehr erfolgreichen Schulabschlüssen beitragen. Für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrifft dies das Angebot „Produktives Lernen“, das an der Regionalen Schule „Baltic-Schule“ sowie der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „Schulcampus Evershagen“ vorgehalten wird. Ab dem Schuljahr 2021/22 soll an beiden Standorten das „Produktive Lernen“ schrittweise in die „Berufsreife dual“ überführt werden, während das „Produktive Lernen“ parallel auslaufen soll.

 

Die „Berufsreife dual“ entspricht nahezu vollständig dem bislang angebotenen „Produktiven Lernen“. Ihre Zielgruppe besteht gleichermaßen aus Schülerinnen und Schülern ab der 8. Jahrgangsstufe, deren erster allgemein bildender Schulabschluss (Berufsreife) im regulären Unterricht gefährdet wäre. Schülerinnen und Schüler können hier freiwillig - unter besonderer Beachtung ihrer individuellen Interessen - und unter Anleitung entsprechend fortgebildeter Lehrkräfte den ersten allgemein bildenden Schulabschluss erreichen. Die „Berufsreife dual“ besteht, wie das „Produktive Lernen“, aus zwei Komponenten:  (1) der praktischen Arbeit in Betrieben oder Einrichtungen (im Umfang von 2 Tagen), wo sie auch auf das jeweilige Berufsfeld ausgerichteten Unterricht in verschiedenen Schulfächern erhalten sowie (2) der schulischen Vor- und Nachbereitung der Praxiserfahrungen sowie ergänzendem Unterricht (im Umfang von 3 Tagen).

 

Die „Berufsreife dual“ zielt ebenso wie das „Produktive Lernen“ auf hohe Praxisorientierung und intensive individuelle Berufsorientierung zur Verbesserung der Berufsperspektiven der Schülerinnen und Schüler. Die „Berufsreife dual“ dauert regulär 2 Schuljahre, wobei bei Bedarf eine Verlängerung um ein Jahr ebenso möglich ist, wie der Einstieg zur 9. Jahrgangsstufe (bei entsprechend verkürzter Laufzeit). Die Höchstdauer der „Berufsreife dual“ ist ein Jahr geringer, als die des „Produktiven Lernens“.

 

Der Großteil des schulischen Unterrichts der „Berufsreife dual“ soll in einer jahrgangsübergreifenden Lerngruppe, mit maximal 16 Schülerinnen und Schüler pro Standort durchgeführt werden, die sich aus jeweils bis zu 8 Schülerinnen und Schülern der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe zusammensetzt. Für einige Fächer (z.B. Kunst, Informatik, Sport, Religion, insgesamt 5 Wochenstunden) sollen die Schülerinnen und Schüler der „Berufsreife dual“ auf die regulären Klassen ihrer jeweiligen Jahrgangsstufe verteilt werden. Je Standort nehmen derzeit ca. 30 Schülerinnen und Schüler am „Produktiven Lernen“ teil. Insofern wird sich bei einer Lerngruppe - je Standort - die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an den beiden Standorten in Rostock die „Berufsreife dual“ besuchen, im Vergleich zum „Produktiven Lernen“ etwa halbieren, während sich ansonsten keine geänderten Anforderungen hinsichtlich der sächlichen oder räumlichen Ausstattung ergeben, da an beiden Standorten bereits das Angebot der flexiblen Schulausgangsphase mit der dafür erforderlichen Ausstattung vorgehalten wird.

 

Die für die Zusammenführung der bisherigen Angebote der flexiblen Schulausgangsphase in das Angebot „Berufsreife dual“ notwendige Änderung der FlexSchAPhVO M-V befindet sich derzeit in Erarbeitung und liegt noch nicht vor. Da die Einführung des Angebots „Berufsreife dual“ zum Schuljahr 2021/22 beginnen soll, ist die rechtzeitige Herbeiführung der Zustimmung des Schulträgers zum Festhalten an den bisherigen Standorten im Vorfeld notwendig.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

24.02.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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