Stellungnahme - 2020/AN/1758-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu dem Beschlussvorschlag der FDP wird wie folgt Stellung genommen.

 

Zum Antrag zum verstärkten Einsatz von Recycling-Kunststoffen wurden von den Eigenbetrieben und Gesellschaften sowie den Fachämtern Stellungnahmen eingeholt.

Grundsätzlich begrüßen alle Beteiligten die Verwendung nachhaltiger, umwelt- und ressourcenschonender Kriterien.

Bereits mit anderen Beschlüssen der Bürgerschaft wird auf die Anwendung von ökologischen Eignungs- und Wertungskriterien hingewirkt. Die Ämter, Eigenbetriebe und Gesellschaften prüfen bei jeder Ausschreibung, ob diese angewendet werden können. Die Anwendung von Recycling-Kunststoffen erfolgt bereits bei folgenden Produkten: Gehwegbelag, Poller, Steganlagen, Brückenunterkonstruktionen, Freiraumtreppen, Bänke u.a. .

Der im Beschlussantrag angesprochene „Leitfaden zur öffentlichen Beschaffung - Produkte aus Recyclingkunststoffen“ selbst geht davon aus, dass die für die Einbeziehung dieser Umweltaspekte spezifischen Anforderungen nur bei den dafür in Frage kommenden Produkten greifen. Insoweit ist der Beschlussantrag zu weit gefasst. Das spiegelt sich auch in der Bewertung der Unternehmen zur Umsetzbarkeit wieder.

Die in den Unternehmen verwendeten Produkte, welche mit Recyclingkunststoffen hergestellt wurden, müssen die für den Beschaffungsprozeß notwendige Funktionalität, Zulassung und Lebensdauer mitbringen. Das ist derzeit in vielen Fällen nicht gegeben, deshalb ist die Produktpalette mit Produkten aus Recycling-Kunststoffen aktuell am Markt noch relativ gering.

Würde dieser Beschluss einheitlich für alle Ausschreibungen vorgegeben, würde die ohnehin geringe Bieterauswahl weiter eingeschränkt. Gleichzeitig erhöhen sich die Bürokratiekosten. Auch der Aufwand bei Ausschreibungen würde mit einem erhöhten Bürokratieaufwand einhergehen.

Der Leitfaden des Umweltbundesamtes beinhaltet einen 15seitigen Bieterfragebogen. Schon jetzt schrecken viele Bieter vor dem hohen Bearbeitungsaufwand zurück (Mindestlohnerklärung, Mindestlohnvereinbarung, Tariftreueerklärung, Erklärung zu Unternehmensstatus KMU , ILO Kernarbeitsnormen, Eignungsformblätter und andere) Die Ausschreibungspraxis zeigt schon jetzt ein geringe Zahl von Bietern, die sich an den Ausschreibungen beteiligen. Oft liegen bei öffentlicher Ausschreibung nur ein oder zwei Angebote vor.

Weiterhin besteht bei Umsetzung dieses Beschlusses das Problem, dass neben der reduzierten Bieterbeteiligung die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen durch nicht abschätzbare Kostenerhöhungen gefährdet wird. Der Beschluss ist auch deshalb zu überdenken, da nach Auffassung der städtischen Unternehmen kaum Einflussmöglichkeiten durch gezielte Wertungskriterien auf die Hersteller gesehen werden und sich in der Folge keine Effekte mit einer durch Ausschreibung angestrebten Nachfragesteigerung erzielen lassen. Hier liegen komplexe Lieferantenketten beim Einkauf dazwischen.

Der Beschluss würde auch Planern wenig Gestaltungsspielraum lassen. Die Bandbreite von Recycling-Kunststoffen ist groß, muss aber im Einzelfall jeweils geprüft werden um Tragfähigkeit, Funktionalität und technischen Standard zu entsprechen,

Es wird vorgeschlagen, dass bei der Beschlussfassung festgelegt wird, dass von der Vorgabe des Eignungs- und Zuschlagskriteriums in Bezug auf Recycling-Kunststoffe abgewichen werden darf, wenn das sachlich geboten ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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04.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben