Antrag - 2021/AN/1931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

in den Monaten April bis September 2021 zusätzliche Möglichkeiten für Kultur, insbesondere Open-Air-Kultur, zu schaffen. Dabei sollen möglichst viele Genres Berücksichtigung finden (z. B. Theater, Musik, Kino, Bildende Kunst). Mit der Umsetzung können nach dem Vorbild des „Erlebniswinters“ auch kommunale Unternehmen (z. B. Großmarkt GmbH, Tourismuszentrale) oder externe Partner beauftragt werden.

Zusätzliche Möglichkeiten können unter anderem sein:
- höhere Programmdichte vorhandener Open-Air-Bühnen (z. B. Kurhausgarten) und alternativer Spielorte wie Circus Fantasia (Fortsetzung Kulturhafen);
- Orte für Open-Air-Ausstellungen;
- zusätzliche temporäre Open-Air-Bühnen in Kooperation mit Veranstaltern;
- Formate mit wechselnden Orten und für Straßenkunst.

Zudem sollen Veranstaltungsformate (indoor und outdoor) unterstützt werden, die coronabedingt zusätzliche Veranstaltungsorte benötigen.  

Für die Umsetzung sollen 200.000 € bereitgestellt werden. Eventuelle Restbeträge aus dem „Erlebniswinter“ sind zu nutzen.
 

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Sachverhalt:

 

Der „Erlebniswinter“ in Verantwortung der Großmarkt GmbH ist ein positiver Ansatz zur Förderung des kulturellen Lebens während der Pandemie. Allerdings sind die Beschränkungen durch die Corona-Maßnahmen und durch das Wetter erheblich, zugleich bestand eine sehr kurze Vorbereitungszeit für Konzepte. Noch größere Wirkung kann ein vergleichbares Konzept in der warmen Jahreszeit erzielen. Dafür sollten schon jetzt die Planungen beginnen bzw. vorhandene Planungen finanziell unterstützt werden.

Auch im Frühjahr/Sommer sind noch pandemiebedingte Einschränkungen für Veranstaltungen zu erwarten. Es ist anzunehmen, dass sie im Freien weniger stark ausfallen. Darum sind zusätzliche Kapazitäten für Open-Air-Kultur sinnvoll. Auch ohne Corona-Einschränkungen würden diese Angebote für Künstler*innen einen großen Mehrwert bilden, denn die Nachfrage nach Indoor-Veranstaltungen ist im Sommer in der Regel begrenzt. Ein saisonbedingtes Auftrittsloch kann so umgangen werden und das Kulturangebot für Einheimische und Gäste noch attraktiver gestaltet werden.

Gute Beispiele für Open-Air-Ausstellungen gibt es z. B. in Zingst oder Prerow. Darüber hinaus kann es zusätzlichen Raumbedarf für etablierte Veranstaltungsformate geben (z. B. Filmfestival), weil vorhandene Räume nicht vollständig und durchgängig (Lüftung) genutzt werden können.

Open-Air-Bühnenangebote sind technisch und organisatorisch anspruchsvoll. Es müssen gute Ton- und Lichttechnik und hinreichende Hygienekonzepte gewährleistet sein. Die Mittel sollen u.a. eingesetzt werden für Technikbedarf, Personal- und Verwaltungskosten, Gagen und Öffentlichkeitsarbeit. Auch kommunale Kulturanbieter wie das Volkstheater Rostock oder Museen sollen im Sinne bei entsprechenden Konzepten zusätzlich unterstützt werden können.
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

  

Summe: 200.000 €

Die Deckung erfolgt aus vorsorglich in den Haushalt 2021 eingestellten, aber nicht mehr benötigten Mitteln für eine Steuerzahlung im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung Veolia ./. HRO (Produkt 53702.76690000).

 

 

 

 

Uwe Flachsmeyer

 

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Beschlüsse

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04.02.2021 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.02.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen