Antrag - 2021/AN/1864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum 31.12.2024 zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

1.      Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock.

2.     Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden.

3.     Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung.

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere

die Ergebnisses des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der fortschreitende Klimawandel erfordert ein konsequentes und sofortiges Handeln zur Senkung der Treibhausgasemissionen.Das Kohlekraftwerk Rostock emittiert jährlich bis zu 2,5 Millionen Tonnen CO2, wodurch es mit weitem Abstand die größte singuläre CO2-Quelle in Mecklenburg-Vorpommern ist. Die energiebedingten CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern liegen insgesamt bei rund 10 Mio Tonnen CO2.

 

Das Kohlekraftwerk emittiert daneben ca. 20 kg Arsen und 40 kg Quecksilber pro Jahr,

siehe Emissions-Kataster der EU: https://prtr.eea.europa.eu/#/facilitydetails?FacilityID=46405&ReportingYear=2017

 

Der Verkauf von Fernwärme an die SWRAG dürfte etwa zehn Prozent des Ertrags der Betreiber des Kohlekraftwerks ausmachen. Somit ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock direkt für den wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerks und die damit verbundenen Emissionen mitverantwortlich.

 

Ein Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung durch das Kohlekraftwerk bis Ende 2024 senkt folglich Emissionen und gibt den Stadtwerken Planungssicherheit für die erforderliche Umstellung der Wärmeversorgung im Rahmen des bundesweiten Kohleausstiegs, wodurch über kurz oder lang ohnehin eine Umstellung der Wärmeversorgung erforderlich wird.

 

Es ist auch im direkten wirtschaftlichen Interesse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Klimaerwärmung zu begrenzen. Die Kosten für Maßnahmen zur Vorbeugung oder Beseitigung von Schäden durch den Klimawandel sind kaum überschaubar, u.a.

- Hochwasser/Küstenschutzmaßnahmen,

- Starkregenfälle/Regenwasserrückhaltung und Entwässerung,

- Sturmschäden,

- Hitzeschäden inkl. gesundheitlicher Auswirkungen,

- Schäden durch Trockenheit, u.a. bei Stadtbäumen und in der Rostocker Heide.  

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

 

 

Uwe Flachsmeyer      Eva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN    Fraktion DIE LINKE.PARTEI

 

 

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Beschlüsse

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15.04.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum 31.12.2024 zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

1.      Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock.

2.     Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden.

3.     Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung.

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere

die Ergebnisses des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum 31.12.2024 zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

 

1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?

 

2. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden?

 

3. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärme­versorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 


 

Beschluss Nr. 2021/AN/1864:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum frühestmöglichen Termin zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

 

1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?
 

2. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden?
 

3. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärme­versorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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